Afghanistan: Streit um Amtssprache blockiert Verfassungsabstimmung
Karsai drängt Delegierte der Loya Jirga zu Konsens
Redaktion
,
Kabul - Der Streit um die Amtssprachen in Afghanistan
hat die Abstimmung der Großen Ratsversammlung über eine neue
Verfassung auch am Samstag blockiert. Es herrsche Uneinigkeit über
die Anerkennung der Sprache der usbekischen Volksgruppe als dritte
offizielle Sprache nach Paschtu und Dari, sagte der Chef des
Sekretariats der Verfassungskommission, Faruk Wardak, in Kabul.
Die Usbeken wollten demnach ihre Sprache als dritte Amtssprache in
ganz Afghanistan durchsetzen. Andere Delegierte wollten dies jedoch
nur in den Regionen, in denen viel Usbekisch gesprochen wird. Einige
fürchten, die Forderung der Usbeken könne den Grundstein für einen
föderalistischen Staat legen und Afghanistan spalten.
Abstimmung vertagt
Die Loya Jirga vertagte ihre Abstimmung erneut und will nun am
Sonntagmorgen zu einer Entscheidung kommen. Ursprünglich war die
Abstimmung über den Verfassungsentwurf für Donnerstag geplant
gewesen. Der Termin war jedoch vor allem am Widerstand von
Mudschahedin sowie von Vertretern ethnischer Minderheiten wie den
Usbeken und Tadschiken gescheitert. Sie befürchten, dass die im
Verfassungentwurf vorgesehene starke Stellung des Präsidenten ihren
Einfluss schmälert.
Der afghanische Präsident Hamid Karsai drängte die Delegierten, zu
einem Konsens zu finden. Für eine Verfassung, welche die Ansichten
und Interessen aller Afghanen berücksichtigen solle, müssten die
Delegierten zumindest in die Nähe der Einstimmigkeit kommen, sagte er
vor Journalisten im Kabuler Präsidentenpalast. Laut Karsai gab es
Fortschritte bei den Verhandlungen hinter den Kulissen. Der
UN-Beauftragte für Afghanistan, Lakhdar Brahimi, US-Botschafter
Zalmay Khalilzad und Mitglieder der Verfassungskommission setzten am
Samstag ihre Gespräche mit Delegierten fort. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.