Kiew - Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma darf bei der Wahl im kommenden Oktober zum dritten Mal antreten. Die Verfassung von 1996 erlaubt zwar nur zwei fünfjährige Amtsperioden des Staatsoberhaupts. Das Oberste Gericht in Kiew entschied jedoch am Dienstag, dass die erste Amtszeit Kutschmas nicht angerechnet werde, weil sie vor der Verabschiedung der Verfassung begonnen habe. Der frühere Leiter einer sowjetischen Rüstungsfabrik war erstmals 1994 zum Präsidenten gewählt worden.

Bisher hat Kutschma erklärt, er wolle sich nicht um eine weitere Amtszeit bewerben. Seine Sprecherin Oksana Kosarewa sagte nach Bekanntwerden des Gerichtsentscheids, seine Position habe sich noch nicht geändert. Der 65-Jährige hält sich derzeit zur Erholung von einer Magenoperation in Baden-Baden auf.

Die ukrainische Opposition zeigte sich zutiefst besorgt über den Gerichtsentscheid. Sie hat in der vergangenen Woche vergeblich versucht, Pläne für eine Verfassungsänderung über den Wahlmodus zu blockieren. Nach der Vorlage, die das Parlament in erster Lesung billigte, soll der Präsident von 2006 an nicht mehr vom Volk, sondern von den Abgeordneten gewählt werden. Die Opposition wertete dies als Versuch der Anhänger Kutschmas, ihm eine dritte Amtszeit zu garantieren oder andernfalls einen von ihm bestimmten Nachfolger durchzubringen. Die Gegner Kutschmas haben im Herbst 2002 vergeblich versucht, ihn mit einer Serie von Massendemonstrationen zu Fall zu bringen. (APA/AP)