Bisher hat Kutschma erklärt, er wolle sich nicht um eine weitere Amtszeit bewerben. Seine Sprecherin Oksana Kosarewa sagte nach Bekanntwerden des Gerichtsentscheids, seine Position habe sich noch nicht geändert. Der 65-Jährige hält sich derzeit zur Erholung von einer Magenoperation in Baden-Baden auf.
Europa
Ukraine: Kutschma darf für dritte Amtszeit kandidieren
Verfassungsgericht ebnet ihm den Weg
Kiew - Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma darf bei
der Wahl im kommenden Oktober zum dritten Mal antreten. Die
Verfassung von 1996 erlaubt zwar nur zwei fünfjährige Amtsperioden
des Staatsoberhaupts. Das Oberste Gericht in Kiew entschied jedoch am
Dienstag, dass die erste Amtszeit Kutschmas nicht angerechnet werde,
weil sie vor der Verabschiedung der Verfassung begonnen habe. Der
frühere Leiter einer sowjetischen Rüstungsfabrik war erstmals 1994
zum Präsidenten gewählt worden.
Die ukrainische Opposition zeigte sich zutiefst besorgt über den
Gerichtsentscheid. Sie hat in der vergangenen Woche vergeblich
versucht, Pläne für eine Verfassungsänderung über den Wahlmodus zu
blockieren. Nach der Vorlage, die das Parlament in erster Lesung
billigte, soll der Präsident von 2006 an nicht mehr vom Volk, sondern
von den Abgeordneten gewählt werden. Die Opposition wertete dies als
Versuch der Anhänger Kutschmas, ihm eine dritte Amtszeit zu
garantieren oder andernfalls einen von ihm bestimmten Nachfolger
durchzubringen. Die Gegner Kutschmas haben im Herbst 2002 vergeblich
versucht, ihn mit einer Serie von Massendemonstrationen zu Fall zu
bringen. (APA/AP)