Debatte über Parteienförderung
Am 19. September hatte es im Landtag eine heftige Debatte über die Parteienförderung gegeben, die als "vorzeitige Rückerstattung der Wahlkampfkosten" bezeichnet worden war. Die Abgeordneten der ÖVP stimmten gegen das Nachtragsbudget, weil sie die darin enthaltene Förderung ablehnten. Insgesamt war die Auszahlung von 3,3 Mio. Euro beschlossen worden, die aliquot nach der Anzahl der Abgeordneten im Landtag auf die drei Fraktionen aufgeteilt werden. Auf die ÖVP, die acht Abgeordnete stellt, entfallen rund 736.000 Euro, der FPÖ mit 16 Mandataren stehen rund 1,47 Mio. Euro zu, der SPÖ mit zwölf Mandataren 1,1 Mio. Euro.
Nun doch Antrag der VP
Nun jedoch fühlt sich der Kärntner VP-Obmann geradezu erpresst: "Wir müssen das Geld nehmen", erklärte Wurmitzer am Dienstag zum Antrag seiner Partei, sich die Parteienförderung doch auszahlen zu lassen.
Zwar sei man weiterhin gegen eine "vorzeitige Rückerstattung der Wahlkampfkosten", doch hätten die beiden anderen Parteien das Gesetz so gemacht, dass man den Antrag stellen habe müssen. Wurmitzer: "Man hat uns in zweifacher Hinsicht erpresst. Erstens mit dem Termin 31. Dezember und zweitens mit dem Aufteilungsschlüssel." Durch die Definition der vorzeitigen Rückerstattung der Wahlkampfkosten würden diese nach dem derzeitigen Mandatsstand aufgeteilt und nicht gemäß dem kommenden Wahlergebnis vom 7. März.
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