US-Außenminister legt Grundlinien der US-Außenpolitik für 2004 dar
Redaktion
,
Washington - US-Außenminister Colin Powell hat in einem
Beitrag für die Neujahrsausgabe der "New York Times" die Grundlinien
der US-Außenpolitik für 2004 dargelegt. Demnach rangiert der
Anti-Terror-Kampf weiterhin ganz oben auf der Liste der zu
bewältigenden Aufgaben. Im El-Kaida-Netzwerk von Osama bin Laden
sieht Powell nach wie vor "eine große Gefahr". Dessen Mitglieder
seien jedoch zunehmend auf der Flucht, in Schlupfwinkeln, im
Gefängnis oder tot.
Im Irak wollen die USA dem Außenminister zufolge eine Botschaft
einrichten, sobald die dortige US-Zivilverwaltung gemäß dem
Übergangsplan vom 15. November am 30. Juni zu Ende gehe. Mit
Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und der UNO gehe es im
Irak wie auch in Afghanistan um die Wiederherstellung der eigenen
Souveränität.
Freies Palästina
Als Teil des Nahost-Quartetts werden sich die USA zusammen mit den
Vereinten Nationen, der Europäischen Union und Russland um eine
friedliche Beilegung des Konflikts zwischen Israelis und
Palästiensern bemühen, schreibt Powell. Ziel sei die Schaffung eines
"freien Palästinas an der Seite eines sicheren und demokratischen
jüdischen Staats in Israel".
Auch Nordkoreas "gefährliches Atomprogramm" bleibe weiter ein
Problem, das Washington gemeinsam mit China, Japan, Russland und
Südkorea angehen werde, ohne sich von Pjöngjang drohen oder erpressen
zu lassen. Die USA stünden zum iranischen Volk "und anderen unter
unterdrückerischen Regimen lebenden Völkern", wirkten für ein "freies
Kuba" und seien entschlossen, bei Friedenslösungen in Sudan, Liberia,
Nordirland und anderswo mitzuwirken. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.