Rückhalteeinrichtungen
Die Kindersitzpflicht gilt für alle jungen Beifahrer unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind. Sie müssen mit entsprechenden Rückhalteeinrichtungen in Pkw befördert werden. Kinder, die größer als 1,50 Meter sind, dürfen entweder mit dem angelegten Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz oder auf den hinteren Plätzen mitfahren. Gurt und Kindersitz können Leben retten, so das KfV: Sie verhindern, dass Personen aus dem Auto geschleudert werden und reduzieren die Schwere von Verletzungen an Brustkorb, Kopf, Gesicht, Augen, Beinen und Füßen.
- Der Sitz muss dem Gewicht des Kindes entsprechen und fest im Fahrzeug verankert werden können.
- Der Sitz muss für das Auto geeignet sein, denn nicht alle Rückhalteeinrichtungen passen in jedes Auto.
- Die häufigsten Fehler bei der Kindersicherheit sind Montagefehler, auf die richtige Befestigung muss geachtet werden.
- Der Sitz muss getestet sein und der Norm ECE - R 44 entsprechen.
- Tests der Autofahrervereinigungen belegen unterschiedliche Eignung verschiedener Sitze, für den besten Kinderschutz sind diese Tests ein Hinweis. (APA)