"Euthanasiegefahr" für die Safariparktiere hat die Landespolitik alarmiert - Grüne wollen den "Gnadenhof" für alte Exoten erhalten
Redaktion
,
Gänserndorf/St.Pölten
– Der
Safaripark habe nicht das
Zeug zu einem "zweiten Tiergarten Schönbrunn", meint
Niederösterreichs Grünen-Chefin Madeleine Petrovic:
Der Gänserndorfer Openair-Zoo könne "schon vom Konzept her" nicht mit Jungtierstars wie "Mongu und Abu,
die Elefantenkinder" aufwarten, sondern vielmehr mit
"Pedro, dem alten Nilpferd"
oder "betagten Elefanten, die
vielleicht schon ein wenig hatschen". Sie alle – und die ehemaligen Baxter-Versuchsaffen
auch – hätten im "Gnadenhof
Safaripark" Aufnahme gefunden: Eine "wichtige Tierschutzaufgabe", die in Gänserndorf tunlichst weiter erfüllt werden solle.
Ob die Weitererfüllung
Chancen hat, wird bis kommenden Freitag bei der niederösterreichischen Regionalentwicklungsagentur Eco Plus erwogen. Am Mittwoch hatte Peter Scheifinger, Vorstand der
Safaripark AG, bei einem runden Tisch ein Sanierungskonzept vorgestellt. Zur Diskussion steht nun die Auszahlung
von 200.000 Euro aus einer
schon länger bewilligten Eco-
Plus-Förderung an den Safaripark: Geld, das laut Eco-Plus-
Geschäftsführer Miernicki
bisher nicht geflossen ist,
"weil keine Rechnungen für
Investitionen vorgelegt werden konnten". Der Park benötigt 340.000 Euro Überbrückungshilfe bis zum Frühjahr.
Auch bei der Pharmafirma
Baxter wird derweil gerechnet: Man werde 57.000 Euro
aus der vertraglich vereinbarten Schimpansenpension im
ersten Quartal 2004 im Vorhinein überweisen, hieß es am
Donnerstag. Die Tiere im Safaripark dürften überhaupt außer Gefahr sein: Im Fall der
Fälle werde man alle 850
Stück "in andere Zoos in Österreich bringen", versprach
beim runden Tisch der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll.
(Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 9.1.2004)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.