Bei der nationalen Berechnung der Arbeitslosenquote (ALQ, auch: Registerarbeitslosenquote) werden die arbeitslosen Personen (AL) ins Verhältnis zum gesamten Arbeitskräftepotenzial (AKP) gesetzt, das sich aus der Summe aus Arbeitslosenbestand und unselbstständig beschäftigten Personen ergibt.

Folglich ist: ALQ=AL/AKP

Die EU-Berechnung

Zur EU-Berechnung werden vom statistischen Zentralamt der europäischen Union (EUROSTAT) die Umfragedaten aus dem Mikrozensus herangezogen.

Arbeitslos nach EUROSTAT sind Personen, die

  • während der Bezugswoche nicht erwerbstätig waren,
  • aktiv einen Arbeitsplatz suchen und
  • sofort (innerhalb von zwei Wochen) eine Arbeit antreten können

Als erwerbstätig hingegen zählen Personen, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde gearbeitet haben. In dieser Zahl sich auch Selbstständige und geringfügig Beschäftigte enthalten, die bei der nationalen Methoden nicht mitgerechnet werden.

Die Quote ergibt sich schließlich aus dem Anteil der so festgestellten Arbeitslosen an allen Erwerbspersonen. Die Registerdaten des AMS werden lediglich als Korrekturfaktoren verwendet. Deshalb ist die so errechnete Quote stets niedriger als die Registerarbeitslosenquote.

Außerdem revidiert EUROSTAT die Quoten häufig im Nachhinein, weshalb sich die Zahlen im Laufe der Zeit ändern können. (red)