Wien- Dr. Josef Probst, Geschäftsführer des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger, erklärte Donnerstag abend, dass es eine Einigung mit der Apothekerkammer in
der Rezeptgebührenfrage gebe. Beide Seiten hätten klargestellt, dass
bei kassenfreien Medikamenten der Patient maximal die Rezeptgebühr
von 4,35 Euro zahlt oder wie bisher den niedrigeren Privatpreis, wenn
der unter der Rezeptgebühr liegt.
Die Angelegenheit hatte zuvor für zum Teil erhebliche Aufregung
unter Patienten und Apothekern gesorgt. Durch eine Neuregelung im
Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und Apothekerkammer war unter
anderem folgende Situation entstanden: Die Apotheker verrechneten für
auf Kassenrezept verschriebene Medikamente mit einem Preis unterhalb
der Rezeptgebühr von seit 1. Jänner 2004 4,35 Euro den
Privatverkaufspreis von bis zu 5,60 Euro.
Teure Generika
Eine mögliche Konsequenz: Kam ein Patient mit einem Rezept auf ein
billigeres Nachahmepräparat (Generikum) unterhalb der Rezeptgebühr in
die Apotheke, verlangte der Apotheker 5,60 Euro. Für ein teureres
Originalpräparat zahlte der Patient hingegen "nur" die Rezeptgebühr
von 4,35 Euro.
Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) - ihr Ressort ist
Aufsichtsbehörde - hatte bereits am Mittwoch auf eine Behebung des
"Missverständnisses" gedrängt. "Die Ministerin hat gestern und auch am Donnerstag, mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen
gesprochen und auf eine Behebung der Angelegenheit gedrängt. Sie
macht Druck", erklärte am Donnerstag eine Sprecherin der Ministerin.
In der Apothekerkammer hieß es zunächst: "Wir halten uns an einen
gültigen Vertrag." (APA)