Anklagepunkte
"Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und schwerer gewerbsmäßiger Betrug" lauten die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Insgesamt sind 26 Patientinnen, bei denen der Mediziner Abstriche vorgenommen und nicht weitergeschickt hatte, an Gebärmutterhals-Krebs erkrankt, angeklagt ist er aber nur in sechs Fällen. Bei drei davon, bei welchen es zu einer Operation gekommen war, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung, bei den drei anderen auf Gefährdung der körperliche Sicherheit. Der Tod von drei Frauen steht laut Gutachten nicht im Zusammenhang mit den Verfehlungen des Arztes.
Honorare abkassiert
Der schwere gewerbsmäßige Betrug bezieht sich auf den Umstand, dass der Villacher von Krankenversicherungen Honorare für Untersuchungen kassiert habe, obwohl er die Krebsabstriche nicht weitergeleitet hatte. Laut Staatsanwaltschaft habe er auf diese Weise zu Unrecht rund 50.000 Euro erhalten.