Klagenfurt - Jener Villacher Frauenarzt, der Hunderte von Krebsabstrichen seiner Patientinnen nur schubladisiert und nicht an das Labor weitergeschickt hat, wird sich im März vor Gericht verantworten müssen. Er wird allerdings nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Ein Mitverschulden am Tod von drei seiner Patientinnen konnte dem jetzt 58-Jährigen nämlich nicht nachgewiesen werden.

Anklagepunkte

"Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und schwerer gewerbsmäßiger Betrug" lauten die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Insgesamt sind 26 Patientinnen, bei denen der Mediziner Abstriche vorgenommen und nicht weitergeschickt hatte, an Gebärmutterhals-Krebs erkrankt, angeklagt ist er aber nur in sechs Fällen. Bei drei davon, bei welchen es zu einer Operation gekommen war, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung, bei den drei anderen auf Gefährdung der körperliche Sicherheit. Der Tod von drei Frauen steht laut Gutachten nicht im Zusammenhang mit den Verfehlungen des Arztes.

Honorare abkassiert

Der schwere gewerbsmäßige Betrug bezieht sich auf den Umstand, dass der Villacher von Krankenversicherungen Honorare für Untersuchungen kassiert habe, obwohl er die Krebsabstriche nicht weitergeleitet hatte. Laut Staatsanwaltschaft habe er auf diese Weise zu Unrecht rund 50.000 Euro erhalten.

Bekannt geworden war der Skandal im Juni 2002. Der Gynäkologe wurde daraufhin für rund einen Monat in Haft gehalten, danach freigelassen, aber wenige Tage später erneut für einige Tage inhaftiert worden. Seit Mitte August 2002 befindet er sich wieder auf freiem Fuß. Grünes Licht für den Prozess gegen den bekannten Villacher Arzt wurde jetzt seitens der Oberstaatsanwaltschaft Graz gegeben. (APA)