Hauptvorteil einer Beurlaubung: Die Studenten müssen während dieser Zeit keine Studiengebühren bezahlen. Die Zulassung zum Studium bleibt dabei aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Magister- und Diplomarbeiten ist jedoch unzulässig.
Inland
"Studenten-Urlaub" an der Uni Wien wird erleichtert
Neue Satzung erweitert bisherige Liste an Gründen - Rektor kann für ein oder zwei Semester "Urlaub gewähren"
Wien - Studenten an der Universität Wien können künftiger
leichter als bisher "Urlaub" von ihrem Studium nehmen. Dies sieht die
neue Satzung der Hochschule vor. Bisher war eine Beurlaubung nur
wegen der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft
oder der Betreuung von eigenen Kindern möglich. Künftig kann der
Rektor aber auch aus anderen wichtigen Gründen wie vor allem der
Ableistung eines freiwilliges sozialen Jahres, Betreuungspflichten
sowie im Falle von länger andauernden Krankheiten, Verletzungen und
Behinderungen für ein oder zwei Semester "Urlaub" gewähren.
Die Beurlaubung von Studenten wurde 2001 gemeinsam mit den
Studiengebühren eingeführt. Dadurch sollten sie in bestimmten Fällen
die Möglichkeit haben, ihr Studium zu unterbrechen, ohne dass ihre
Zulassung erlischt und sie bei Neuimmatrikulation mit
Anerkennungsproblemen auf Grund eines neuen Studienplans konfrontiert
werden. Im Studienjahr 2002/03 haben österreichweit rund 1.100
Studenten "Urlaub" genommen. (APA)