Wien - Studenten an der Universität Wien können künftiger leichter als bisher "Urlaub" von ihrem Studium nehmen. Dies sieht die neue Satzung der Hochschule vor. Bisher war eine Beurlaubung nur wegen der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft oder der Betreuung von eigenen Kindern möglich. Künftig kann der Rektor aber auch aus anderen wichtigen Gründen wie vor allem der Ableistung eines freiwilliges sozialen Jahres, Betreuungspflichten sowie im Falle von länger andauernden Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen für ein oder zwei Semester "Urlaub" gewähren.

Hauptvorteil einer Beurlaubung: Die Studenten müssen während dieser Zeit keine Studiengebühren bezahlen. Die Zulassung zum Studium bleibt dabei aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Magister- und Diplomarbeiten ist jedoch unzulässig.

Die Beurlaubung von Studenten wurde 2001 gemeinsam mit den Studiengebühren eingeführt. Dadurch sollten sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, ihr Studium zu unterbrechen, ohne dass ihre Zulassung erlischt und sie bei Neuimmatrikulation mit Anerkennungsproblemen auf Grund eines neuen Studienplans konfrontiert werden. Im Studienjahr 2002/03 haben österreichweit rund 1.100 Studenten "Urlaub" genommen. (APA)