Um bessere gesetzliche Handhabe gegen Sextouristen zu haben, wurde am 1. März 1997 das Strafgesetz bezüglich sexuellen Missbrauchs geändert: Seit damals können heimische Täter auch dann in Österreich vor Gericht gestellt werden, wenn die Tat im Ausland begangen worden ist. Ob die Maßnahme erfolgreich war, kann man im Justizministerium aber nicht sagen. Es gibt keine eigenen Statistiken, aus denen der Tatort der Sittlichkeitsdelikte hervorgeht, bedauert man.
Im Ausland wurden Österreicher aber schon verurteilt: Für besonderes Aufsehen sorgte dabei 1989 die lebenslange Haftstrafe für einen Oberösterreicher auf den Philippinen, der eine Elfjährige während des Missbrauchs getötet hatte.
Aber nicht nur in Südostasien geht das schmutzige Geschäft prächtig, auch in und um die Alpenrepublik wird Geld mit der Ausbeutung Minderjähriger verdient. Tschechien gestand im vergangenen November erstmals die Existenz von Kinderprostitution im deutsch-tschechischen Grenzgebiet ein. Laut einem Unicef-Bericht sind auch Österreicher unter den Freiern.
In Wien wiederum befreite die Polizei im vergangenen Herbst zwei 15-jährige Rumäninnen. Die Mädchen waren mit falschen Jobangeboten aus ihrer Heimat gelockt worden, in Österreicher nahmen ihnen die Zuhälter dann die Pässe ab und zwangen sie zur Sexarbeit.