Wien/Linz - "Ein gutes Bild der Bürgermeister vermittelt die Affäre in Pasching sicher nicht", befindet Helmut Mödl- hammer, Präsident des österreichischen Gemeindebundes. Ungerechterweise, meint er: Anders als in der oberösterreichischen Gemeinde vermutet, könnten es sich Bürgermeister laut dem Bezügebegrenzungsgesetz des Bundes und den Regelungen der Länder nämlich "überhaupt nicht leicht richten".

Im Grunde, so Mödlhammer, gehörten die Ortschefs zu den "schlecht bezahlten Politikern". Vor allem jene in Gemeinden mit nur wenigen Einwohnern, weil sich die Höhe der Aufwandsentschädigungen nach dieser Kopfzahl bemisst: "Ein Bürgermeister in einer 1000-Einwohner-Gemeinde erhält etwa 1500 Euro brutto pro Monat. 14-mal im Jahr." Während der Bürgermeister einer größeren Stadt wie St. Pölten mit 50.000 Ansässigen auf "rund 10.000 Euro brutto" komme.

Nach oben hin begrenzt

In Oberösterreich, wie in den anderen Ländern auch, ist die Höhe der Bürgermeisterbezüge seit 1. 7. 1998 nach oben hin begrenzt: Die Aufwandsentschädigungen bewegen sich in Gemeinden unter 10.000 Einwohner zwischen 10 und 70 Prozent eines Nationalratsabgeordnetenbezugs, der derzeit 7418 Euro brutto ausmacht, 14-mal pro Jahr.

Von der so errechneten Summe gehen dann die Parteiabgaben, die Einkommensteuer, die Sozialversicherungskosten und die Pensionsversicherung ab. Alles zusammengenommen mache das eine runde Hälfte der Bruttosumme aus. Mit dem Resultat, dass Ortschefs in kleinen Gemeinden "zu wenig verdienen, um allein davon leben zu können".

Dies sei der Grund, weshalb die große Mehrheit der Bürgermeister ihr Amt nebenberuflich ausübe: ein Arrangement, gegen das nichts einzuwenden sei, solange der Zweitjob in der freien Wirtschaft oder bei einer Behörde von der politischen Funktion unabhängig sei. Auch die Tätigkeit als Gemeindeamtsleiter vor Ort sei in Ordnung, weshalb - so Mödlhammer - "mittlerweile jeder zweite Bürgermeister gleichzeitig Gemeindeamtsleiter ist".

Für das Amtsverständnis sei das "keine wirklich gute Lösung". Überhaupt gebe es in den Bürgermeisterämtern mittlerweile ernsthafte Nachwuchsprobleme. Zumal Ortschefs mit ihrem Privatvermögen für bau- oder wasserrechtliche Entscheidungen haftbar gemacht werden könnten, wie es dem Bürgermeister des Salzburger Ortes Köstendorf geschah: Er wurde in einem Verfahren um einen Straßenbau im erster Instanz, wenn auch noch nicht rechtskräftig, verurteilt. (DER STANDARD, Printausgabe 10./11.01.2004)