Ein Anfang ist gemacht
Rund 17.000 Telekom-Aktionäre hatten bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg auf Anraten der Aktionärsschützer ein Güteverfahren eingeleitet. Damit sollte die Verjährungsfrist für eine Prospekthaftungsklage für den dritten Börsengang der Telekom umgangen werden. Die Frist war eigentlich am 26. Mai vergangenen Jahres ausgelaufen.
Nach den Angaben der Aktionärsschützer wird mit dem Feststellen des Scheiterns des Güteverfahrens eine neue Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Erst dann wären eventuelle Ansprüche aus der Prospekthaftung endgültig verjährt. Dieses Auslaufen der Frist dürfte sich in der Praxis über Monate hinziehen, da nach Angaben eines Sprechers der Schutzvereinigung jeder einzelne Fall formal im Schlichtungsverfahren abgehandelt werden muss und die große Zahl der Anträge nur über einige Zeit abgearbeitet werden könne.
Kritik
Die Aktionärsschützer werfen der Telekom vor allem vor, im Prospekt für den dritten Börsengang zu positive Angaben zur Höhe des Immobilienvermögens des Unternehmens gemacht zu haben. Nach wie vor bestehe Hoffnung, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bis dahin ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung abschließe und "zu Erkenntnissen gelangt, mit denen eine Prospekthaftungsklage Erfolg versprechend begründet werden kann", erklärte die Schutzvereinigung.
Der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, sagte, ein Ende der inzwischen mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen sei nicht abzusehen.
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