So weit zwei konkrete Diskriminierungsfälle, bei denen es – laut Dieter Schindlauer vom Antirassismusverein Zara – in Österreich ohne fachgerechte Unterstützung derzeit keine Chancen auf Abhilfe gibt. Obwohl zwei EU-Richtlinien (und in wenigen Wochen zudem ein novelliertes heimischen Gleichbehandlungsgesetz) solche Benachteiligungen mit zivilrechtlichen Konsequenzen bedrohen.
Deshalb, so Schindlauer, werde sich in Zukunft ein "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern" um wehrhafte Angehörige so genannter Randgruppen kümmern. Mit dem Ziel, dem Ende Jänner dem Nationalrat zum Beschluss vorliegenden Gleichbehandlungsgesetz langfristig das Mittel einer Verbandsklage von NGOs beizufügen. Obwohl in der Regierungsvorlage derzeit "nicht einmal von einem Dialog mit den NGOs, wie die EU-Richtlinien ihn einfordern, die Rede ist".
Geld von der EU