Der Standard
Wien - Wie schon bei der letzten Steuerreform der großen Koalition verzichtet die schwarz-blaue Regierung darauf, am Spitzensteuersatz von 50 Prozent zu rütteln. Österreich bleibt damit im europäischen Mittelfeld, auch wenn der vergleichbare Satz in Deutschland am 1. Jänner 2004 von 51,2 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf 47,5 Prozent gesunken ist.

Problematisch aber ist die Tatsache, dass der Schwellenwert für die höchste Einkommenssteuerstufe seit 1989 unverändert gelassen wurde. Da allein durch die Inflation das nominelle Einkommen von Jahr zu Jahr steigt, fallen immer mehr Österreicher in diese Steuerkategorie und müssen einen wachsenden Anteil ihres Einkommens zu 50 Prozent versteuern.

"Kalte Progression"

Diese "kalte Progression" bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der 1989 gerade 700.000 Schilling (50.871 €) steuerpflichtiges Einkommen - also nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben - hatte und daher vom Spitzensteuersatz nicht betroffen war, heute allein durch Inflationsabgeltung 70.135 €verdient, und für knapp 20.000 € Einkommen 50 Prozent Steuern zahlt. Seine Steuerlast ist daher um 3249 € gestiegen, sein durchschnittlicher Steuersatz von 33 auf knapp 38 Prozent, zeigen Berechnungen des Wirtschaftsprüfers BDO Auxilia.

Diese "kalte Progression" frisst für diesen Arbeitnehmer - etwa ein leitender Angestellter mit 6.500 € Monatsgehalt - auch die Entlastung der Steuerreform 2005 von 165,30 €auf. Seine Steuerrechnung steigt um 15 €, in den folgenden Jahren dann deutlich stärker. "Dazu gehören viele jüngere Akademiker in der zweiten Managementebene, und diese Leistungsträger werden bei den Steuerreformen immer ausgelassen", klagt Karl Bruckner von BDO Auxilia.

Insgesamt erhöht die "kalte Progression" die Steuereinnahmen des Fiskus um rund 100 Mio. € im Jahr. Für alle niedrigeren Einkommensstufen wird diese Mehrbelastung regelmäßig abgegolten - auch 2005 geschieht das wieder. Ursprünglich hatte Karl-Heinz Grasser eine Erhöhung des Schwellenwertes in Aussicht gestellt, dann aber offenbar zugunsten der Senkung der Unternehmenssteuern fallen gelassen.(DER STANDARD Printausgabe, 13.01.2004; Eric Frey)