Berufung angekündigt: "Willkürlich"
Kishis Anwälte kündigten Berufung an. Sie kritisierten das Urteil als "willkürlich" und verwiesen auf die weite Verbreitung sexueller Darstellungen in Japan. Im japanischen Alltag sind gewaltsame, sadomasochistische Porno-Mangas häufig zu finden.
Genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr strafbar
Das Gericht stützte sich bei seinem ersten Urteil dieser Art über ein Comic auf einen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung, den Verkauf sowie die Auflage obszöner Druckerzeugnisse verbietet. Insbesondere wird demnach die genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt.
"Obszönität" juristisch nicht definiert