Die EU-Kommission steht kurz davor, gegen die großen Hollywood-Studios wegen einer Vertragsklausel mit Pay-TV-Unternehmen Rechtsmittel einzuleiten. Diese würden mit Hilfe der umstrittenen Meistbegünstigungsklausel die Filmpreise in Europa künstlich hoch halten und dadurch die Konsumenten schädigen. Wie das "Wall Street Journal" Dienstag berichtete, sei es nur noch "eine Frage von Wochen" bis die EU einen offiziellen Bericht zu diesem Fall veröffentlicht. Damit könnte die Ende 2002 gestartete Untersuchung ihr vorläufiges Ende finden.

Meistbegünstigungsklausel

Die Meistbegünstigungsklausel, die ihren Namen dem Status verdankt, den Washington seinen Handelspartnern verleiht, verpflichtet eine Pay-TV-Anstalt, Filmpakete zum höchstmöglichen Preis weiterzuverkaufen. Dadurch würde die Preisentwicklung, wie die europäischen Pay-TV-Unternehmen immer wieder bekrittelten, geradezu eskalieren. Nach Ansicht der Filmstudios sei diese Maßnahme aber notwendig, um sich gegen die Quasi-Monopole im europäischen Pay-TV-Markt zu schützen.

Inwiefern der erwartete Schritt der EU-Kommission etwas an Hollywoods Preispolitik ändern wird, ist laut "Wall Street Journal" ungewiss. Schon jetzt würden die Filmstudios immer öfter bei Verträgen mit ausländischen Unternehmen auf die besagte Klausel verzichten, obwohl ähnliche Klauseln in den USA nicht unüblich sind. Zudem hätten die Studios im Falle einer Anklage immer noch die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. (pte)