Wien - Das erste Verfahren rund um den Tod des Mauretaniers Cheibani W. geht in die Endphase. Am Donnerstag erhalten vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien mehrere Polizisten eine zweite Chance zur Aussage. Die Beamten hatten diese im Dezember geschlossen verweigert. Bleiben sie bei ihrem Schweigen, rechnet Verhandlungsleiter Wolfgang Helm mit einem Verfahrensende in zwei Wochen.

Beschwerde der Witwe

Dann wird feststehen, ob der nächtliche Polizei- und Rettungseinsatz vom 15. Juli 2003, bei dem der 33-Jährige ums Leben gekommen ist, menschenrechtswidrig war. Cheibani W.s Witwe hat die Beschwerde beim UVS eingebracht, bei dem Verfahren geht es allerdings nicht um die Schuldfrage von Einzelpersonen, sondern um die involvierten Behörden.

Im Dezember war es am zweiten der bisherigen beiden Verhandlungstage zum Eklat gekommen. Sechs Wiener Polizisten weigerten sich ohne Angaben von Gründen, auf Fragen des Vorsitzenden zu antworten. Und das, obwohl sie sich nicht selbst belasten hätten müssen.

Möglichkeit einer finanziellen Ordnungsstrafe

"Im Gegensatz zu einem Strafgericht, dass in so einem Fall sogar Beugehaft anordnen kann, steht dem UVS nur die Möglichkeit einer finanziellen Ordnungsstrafe zur Verfügung", erläutert Helm. Allerdings nicht bei Beamten: Die können nur bei der zuständigen Disziplinarbehörde angezeigt werden, was UVS-Richter Helm auch gemacht hat.

"Diese Anzeige ist eingegangen und derzeit bei der zuständigen Stelle in Behandlung", erklärt dazu Gerhard Pürstl, Vorstand des Rechtsbüros bei der Bundespolizeidirektion Wien. Nähere Angaben zum Stand der disziplinären Dinge darf er aus rechtlichen Gründen nicht machen. Auch die Frage, ob die Betroffenen bei der heutigen Verhandlung aussagen, kann Pürstl nicht beantworten.

"Wenn sie neuerlich die Aussage verweigern, werde ich eine weitere Anzeige einbringen", kündigt dagegen Verhandlungsleiter Helm an. Und macht die Dauer der Verhandlung vom Verhalten der Polizisten abhängig. "An sich sind nur mehr wenige Zeugen zu befragen, ich rechne mit einem Ende am 29. Jänner. Sollten die Beamten doch aussagen, werde ich aber ein paar Tage einschieben müssen." (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe 15.1.2004)