Wien - Das Finanzministerium verzichtet auf Rückforderungen beim erhöhten Karenzgeld. Finanzstaatssekretär Alfred Finz (VP) erklärte Donnerstag, "bereits einbezahlte Beträge werden refundiert". Im nächsten Ministerrat werde ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Rückzahlungsverpflichtung wurde 1996 unter der damaligen rot-schwarzen Koalition eingeführt. Darin war allerdings nicht vorgesehen, dass alle Rückzahlungsverpflichteten davon in Kenntnis gesetzt werden. Insgesamt kommen für eine Rückzahlungsverpflichtung 60.267 Personen in Betracht, wobei eine Erklärung bisher an rund 30.000 Personen übermittelt wurde, heißt es aus dem Finanzministerium. 647 Personen davon hätten Rückforderungsbescheide erhalten.

"Späte Einsicht"

Sozialminister Herbert Haupt und Familienstaatssekretärin Ursula Haubner (beide FPÖ) reagierten zufrieden über das "Einlenken der ÖVP". SP-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer ortet eine "späte Einsicht". Man hätte sich die große Verunsicherung vieler Frauen und die technisch aufwändige Vorbereitung der Rückforderungen ersparen können, wenn die ÖVP bereits 1996 ein Einsehen gehabt hätte.

Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger begrüßte das "Ende des Spuks um die Rückzahlung". Der Verzicht sei aber nicht aus "Familienfreundlichkeit" - wie Finz meinte - erfolgt, so Öllinger: Das Gesetz sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig und Finz hätte daher "eine Verurteilung zu fürchten". Wer eine Sozialleistung zu Unrecht bezogen hat, muss sie zu 100 Prozent zurückzahlen. Im Falle des (zu Recht bezogenen) Karenzgeldes wären es allerdings 115 Prozent. (APA/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 16.1. 2004)