Das Wifo verglich in seiner Studie alle veröffentlichten Schätzungen der effektiven Belastung von Körperschaftsgewinnen auf volkswirtschaftlicher Ebene und unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, und zwar nur diejenigen, in welchen die gegebene Körperschaftsbesteuerung in Österreich jener in relevanten Vergleichsländern gegenübergestellt wird. Die Ergebnisse weichen wegen unterschiedlicher Methoden, Bezugszeiträumen, Datenquellen und Fragestellungen sehr voneinander ab. Der Vergleich aber lässt immerhin erkennen, dass die effektive Besteuerung von Körperschaftsgewinnen in Österreich durchschnittlich erstens erheblich unter dem Nominalsatz von 34 Prozent anzunehmen ist und dass sie zweitens eher unter dem westeuropäischen Durchschnitt liegt.
Es ist nicht einzusehen, warum Gassner diese Feststellungen derart apodiktisch als "unwissenschaftlich" und "unbrauchbar" abqualifiziert. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen sind nicht schon deshalb unbrauchbar, weil die zugrunde liegenden Daten offenbar Messungenauigkeiten aufweisen, solange die Forscher sich dieses Umstands bewusst sind.
Wenn die große Mehrzahl der - wie gesagt methodisch uneinheitlichen, jedoch seriösen - Analysen durch wissenschaftliche Institutionen o. g. Ergebnisse bringt, sind die Schlüsse, die das Wifo daraus zieht, sehr wohl fachlich vertretbar und sachlich relevant: Unter anderem haben wir eine Überprüfung der Elemente der Gewinnermittlung vor dem Hintergrund klarer internationaler Tendenzen angeregt. "Unfundiert und unbegründet", sagt Gassner. Unserer Argumentation dienten aber immerhin die Bestrebungen der EU-Kommission zur "Harmonisierung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen" als Ausgangspunkt - die man wohl kaum taxfrei als "grundlos" abtun kann.
Dass das Wifo nicht gewusst hätte, "in welches Wespennest es stach", traf schon vor der Attacke Herrn Gassners nicht zu. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, regelmäßig auch umstrittene Fragen aufzugreifen und über deren volkswirtschaftliche Bedeutung sachlich zu berichten. Der Vorhalt, dass sich die "Steuerwissenschaftler regelmäßig erst nach Kundmachung von Steuerreformgesetzen mit Kritik zu Wort melden", kann die Wifo-Studie vom Dezember 2003 schon deshalb nicht treffen, weil die beabsichtigten Steuerreformgesetze zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen und auch heute noch nicht vorliegen. Die Studie war ausdrücklich als Beitrag zur aktuellen Diskussion über die noch nicht fixierte Steuerreform 2005 deklariert.
Manche Schlussfolgerungen unserer Studie sind daher hypothetisch und könnten im Licht einer präzisen Gesetzesvorlage, wenn es die einmal geben wird, überprüft werden. Unseres Wissens hat der Finanzminister vor den politischen Entscheidungen über die Steuerreform sehr wohl fachliche Beratung österreichischer Steuerwissenschaftler in Anspruch genommen. Ob mit oder ohne Entgelt, entzieht sich meiner Kenntnis.