Linz/Bregenz - Aufregung um eine Entscheidung des so genannten "Unabhängigen Verwaltungssenats" des Landes Oberösterreich im Zusammenhang mit einem angeblichen "Rassismus-Fall" in Linz: Der Magistrat Linz hatte einen Lokalbesitzer und dessen Türsteher zu einer Geldstrafe verurteilt, weil man den dunkelhäutigen Vorarlberger Grün-Politiker Mike Chukuwuma angeblich wegen dessen Hautfarbe nicht ins Lokal gelassen habe. Der Verwaltungssenat hob - als zweite Instanz - diese Bestrafung auf, weil der Vorfall von den Grünen möglicherweise provoziert worden sei. Der Klubobmann der Grünen im OÖ. Landtag, Gunther Trübswasser, spricht von einem "Skandal".Discoabend endet an der Tür

Mike Chukuwuma hielt sich Anfang Juli 2001 anlässlich eines Bundeskongresses der Grünen in Linz auf. Am Abend wollte er in Begleitung von Bekannten in eine Linzer Disco gehen. Dort ließ man ihn aber nicht ein, angeblich mit der Begründung, dass meine "keine Schwarzen" im Lokal wolle. Der Fall wurde angezeigt, der Disco-Besitzer und ein Türsteher wurden schließlich vom Magistrat Linz zu einer Verwaltungsstrafe von jeweils 750 Euro verurteilt, weil sie Mike Chukuwuma "allein auf Grund seiner Rasse und Hautfarbe" den Zutritt zum Lokal untersagt hätten. Die Bestraften gingen in die Berufung zum Unabhängigen Verwaltungssenat, der jetzt die Entscheidung des Magistrats aufhob und das Verfahren gegen den Lokalbesitzer und seinen Türsteher einstellte, die beiden müsse keine Strafe zahlen.

verfahrensverlauf In dem Verfahren beim Magistrat seien wesentliche Fakten zu Gunsten der Beschuldigten zu wenig berücksichtigt worden, es sei "einfach den Aussagen der offenbar nicht unbefangenen Zeugen" geglaubt worden. Auch sei nicht berücksichtigt worden, dass der Lokalbesitzer die Sorge hatte, die Disco könnte zu einem Umschlagplatz für Drogen werden, so der Verwaltungssenat, der dazu wörtlich feststellte: "Es kann überhaupt nicht zweifelhaft sein, dass bei dieser Ausgangssituation eine verschärfte Zugangskontrolle bezüglich jener Personen, die auf den ersten Blick - also rein äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht kommen könnten, der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers entspricht und daher vollkommen legitim erscheint". "Plausibel" erschien dem Verwaltungssenat auch die Argumentation des Lokalbesitzers, wonach ihn Mike Chukuwuma "durch suggestive und feindselige Rhetorik unter Druck gesetzt und versucht hätte, ihm tendenziöse Äußerungen zu entlocken". Und weiters meinte der Verwaltungssenat, möglicherweise sei es Mike Chukuwuma darum gegangen, "einen politisch brisanten Fall zu konstruieren, den er aus Anlass des Bundeskongresses der Grünen eingehend auswerten konnte". Gunther Trübswasser zeigte sich "von dieser Argumentation tief betroffen", es sei "skandalös, wie hier der Verwaltungssenat mit einem sehr ernsten Thema umgeht". Der zuständige Jurist des Verwaltungssenats, Wolfgang Weiß, wies diese Kritik zurück. Die Beweislage habe für eine Verurteilung des Lokalbesitzers und seines Türstehers nicht ausgereicht, "die Suppe war zu dünn", so Weiß zur APA. Daher sei "im Zweifel für die Beschuldigten" zu entscheiden gewesen. (APA)