Die Anwälte des Staates im schwarz-roten Talar, die sich in die abgründigsten Lebensgeschichten verbeißen, bitten am Ende ihrer Plädoyers gern um "schuldangemessene" Bestrafung. Oft haben sie einen flehentlichen Unterton in der Stimme. Es scheint sie persönlich zu verletzen, wenn Täter zu milde bestraft werden.

Schuldangemessenheit

Strafrichter kommen dem Wunsch nach Schuldangemessenheit im Prinzip gerne nach. Sie sind gelernte Schätzmeister der Gerechtigkeit. Die Maße entnehmen sie dem Gesetzbuch. Dazu kommt das persönliche Augenmaß, das aber nie überbewertet wird. Es gibt Richter, die wenig später nicht mehr wissen, wen sie gerade verurteilt haben, wie der Täter ausgesehen oder dreingeschaut hat und in welche Zukunft er blickt. Schon sitzt der nächste vor ihnen.

Geständnis ist der wesentlichste Milderungsgrund

Was zählt, ist die Klarheit der Beweise, die Deckungsgleichheit der Protokolle, die Bestätigung durch Zeugen und die Absegnung durch die Sachverständigen. Ist der Täter geständig, geht alles schneller und reibungsloser. Zur Belohnung wird ihm Strafe abgezogen. (Ein Geständnis ist der wesentlichste Milderungsgrund.) So liefert der Richter dem "Obersten" saubere Arbeit ab. Sie erledigt zu haben ist sein Nahziel. Alle Akten geschlossen zu haben, um in Urlaub oder in Pension zu gehen, ist das Fernziel. An die Gesichter der Delinquenten erinnert sich der Richter erst, wenn sie wieder auf der Anklagebank auftauchen. Dann hat sich die nicht gestellte Frage nach der Zukunft der Häftlinge von selbst beantwortet. Dass Strafe weder abschreckt noch besser macht, weiß keiner so gut wie der, der sie täglich aufs Neue verhängt.

8100 Häftlinge füllen derzeit Österreichs Gefängnisse

8100 Häftlinge quetschen sich derzeit in Österreichs überfüllte Gefängnisse. Schuldangemessen? - Das Wort ist keineswegs nur für Fachleute geschaffen. Halb Österreich fühlt sich berufen, die schuldangemessene Strafe für ein medial aufbereitetes Verbrechen zu kennen, da muss noch nicht einmal Anklage erhoben worden sein. Die "Unschuldsvermutung" hält sich wacker als ewig leere Formel der Idee vom vorurteilsfreien, fairen Verfahren. Was der Mensch vermutet oder nicht vermutet, lässt er sich nämlich nicht vorschreiben, das sitzt tief im Gemüt.

Schuld nach Stimmungskurven der Bevölkerung

Die Schuldangemessenheit hat ihre Stimmungskurven in der Bevölkerung. Ängste schüren strenge Strafen. Einmal, vor zehn Jahren, hatte Österreich kurz, aber heftig Angst vor der Heimtücke neonationalsozialistischer Wiederbetätigung. Franz Fuchs machte mit seinen Briefbomben unabsichtlich Werbung für die Gewaltbereitschaft der paramilitärischen Gruppe um Gottfried Küssel. Am Höhepunkt des Terrors wurde der junge Hans-Jörg Schimanek in erster Instanz zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt. Drei Jahre davor wäre er vermutlich als Lausbub, der im Wald Krieg gespielt hat, mit einer bedingten Strafe nach Hause geschickt worden.

Seit einiger Zeit sorgt der Vergleich in der Ahndung von Gewalt- und Eigentumsdelikten für Empörung. Allgemeines Unrechtsempfinden entlädt sich in Kolonnen von Leserzuschriften auf Onlineseiten und in Dutzenden E-Mails an die mit Gerichtsfällen befassten Zeitungsredaktionen. Vor allem die Straf-Kluft zwischen den Delikten Raub und Kindesmisshandlung erscheint dem Laien alles andere als schuldangemessen.

Der "schwere Raub" gleitet zunehmend in die Drogenszene ab und verbreitet sich dort als letzter Verzweiflungsakt der Geldbeschaffung inflationär. Um den Tatbestand zu erfüllen, genügt ein Stück Holz oder Eisen, ein Stein oder eine Spielzeugpistole (die sich als Schlaginstrument einsetzen ließe). Jemandem unter Androhung von Gewalt mit einer Waffe etwas wegzunehmen wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft. Jede Woche finden dazu aufwändige Geschworenenprozesse statt. Dilettantische Räuber ohne kriminelle Energie büßen für die größte Dummheit ihres Lebens im Schnitt sechs, sieben Jahre Gefängnis ab. Ein Schlag oder Rempler und eine erbeutete Geldbörse kosten den Staat dann mehr als 200.000 Euro. (Ein Tag Gefängnis kommt etwa auf 100 Euro pro Häftling.)

Im Kontrast dazu erfährt man vom Schicksal der zehnjährigen Jacqueline, die von Vater und Stiefmutter wochenlang gequält worden war. Mit Schädelfraktur, Rippenbrüchen, Schnittwunden und schweren Verbrennungen (mit dem Bügeleisen) wurde das Kind ins Spital eingeliefert. Vor der Polizei sollen die Eltern von "Erziehungsmaßnahmen" gesprochen haben. Für Kindesmisshandlung sieht der Gesetzgeber Strafen bis zu drei Jahren Haft vor, bei "schweren Dauerfolgen" bis zu fünf Jahren. Schuldan- gemessen? Ein "Fall Jacqueline" lässt das Volk so laut aufschreien, dass ein Justizminister sofort versprechen muss, das Delikt (Quälen eines Unmündigen) strenger zu bestrafen. So geschah es: Böhmdorfer war auf seinem Posten.

2003 war ein kriminelles Rekordjahr

Der Ruf nach härterer Bestrafung ist zeitgemäß. 2003 war ein kriminelles Rekordjahr für Österreich: 650.000 Delikte wurden bekannt. Alle 50 Sekunden hat sich eine Straftat ereignet. Das schürt Ängste, das verlangt Strenge.

"Resozialisierung" - ein Unwort in einer schwarz-blauen Regierung

"Resozialisierung" ist ein Unwort in einer schwarz-blauen Regierung. Vom "liberalen Strafvollzug" will derzeit keiner etwas wissen, bei der "Kindheit des Angeklagten" hören viele Gerichte professionell weg. Ein Täter kann heute nicht Opfer, nur Schurke sein. Strafe reduziert sich auf ihre ureigene Funktion: Vergeltung. Sie wünscht dem Bösen alles Böse. Schuldangemessenheit liest sich von einer imaginären Racheskala ab. Je weniger man vom Täter weiß, desto leichter kann man ihn im Gefängnis verschwinden lassen. Je weniger man sich mit ihm beschäftigt, desto schneller taucht er wieder auf. (DER STANDARD Printausgabe 17/18.1.2004)