Im STANDARD-Gespräch meint er: "Wenn eine Änderung kommt, wie ich sie mir vorstelle, würden künftig alle vier Parlamentsparteien einen Volksanwalt stellen." Er sei "überzeugt, dass man angesichts der hohen Zahl an Beschwerdefällen auch für die Grünen, zudem bei einer Ausweitung der Kompetenzen, ein sehr großes Betätigungsfeld" – etwa im Gleichbehandlungs- oder Menschenrechtsbereich – hätte.
Stadler setzt nicht nur in diesem Punkt große Hoffnungen in den Konvent – er hat noch weitere eigene Vorschläge dazu: So sei zu klären, "ob nicht der Wildwuchs an Ombudsstellen eingedämmt werden soll". Deren Agenden, so Stadler, könne man bei der Volksanwaltschaft konzentrieren, die über "brauchbare verfassungsmäßige Instrumente" verfüge und eine günstige Infrastruktur habe. Stadler: "Wir sind professioneller und haben mehr mediale Wirkungsmöglichkeiten als zum Beispiel ein Tieranwalt, der überhaupt nicht bekannt ist."
Den Vorwurf der Zentralisierung will Stadler nicht gelten lassen: "Das ist eine Konzentration der parlamentarischen Kontrollkompetenz." Und es bringe eine "gewaltige Verwaltungseinsparung", da es zu viele "Parallelstrukturen" gebe. Unterm Strich würde das sogar weniger Personal bedeuten. Als Beispiel nennt er die Bundesheerbeschwerdekommission. Als Volksanwalt habe er die Kompetenz von der Verfassung, die Landesverteidigung durchgängig zu kontrollieren. "Wozu braucht man parallel dazu eine Bundesheerbeschwerdekommission?", fragt er.