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Stadler: "Wir sind professioneller und haben mehr mediale Wirkungsmöglichkeiten als zum Beispiel ein Tieranwalt, der überhaupt nicht bekannt ist."

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Wien – Ein Volksanwalt für jede der vier Parlamentsparteien, also auch für die Grünen: FP-Volksanwalt Ewald Stadler kann sich vorstellen, dass der Österreich-Konvent die Volksanwaltschaft in diese Richtung reformiert.

Im STANDARD-Gespräch meint er: "Wenn eine Änderung kommt, wie ich sie mir vorstelle, würden künftig alle vier Parlamentsparteien einen Volksanwalt stellen." Er sei "überzeugt, dass man angesichts der hohen Zahl an Beschwerdefällen auch für die Grünen, zudem bei einer Ausweitung der Kompetenzen, ein sehr großes Betätigungsfeld" – etwa im Gleichbehandlungs- oder Menschenrechtsbereich – hätte.

Stadler setzt nicht nur in diesem Punkt große Hoffnungen in den Konvent – er hat noch weitere eigene Vorschläge dazu: So sei zu klären, "ob nicht der Wildwuchs an Ombudsstellen eingedämmt werden soll". Deren Agenden, so Stadler, könne man bei der Volksanwaltschaft konzentrieren, die über "brauchbare verfassungsmäßige Instrumente" verfüge und eine günstige Infrastruktur habe. Stadler: "Wir sind professioneller und haben mehr mediale Wirkungsmöglichkeiten als zum Beispiel ein Tieranwalt, der überhaupt nicht bekannt ist."

Den Vorwurf der Zentralisierung will Stadler nicht gelten lassen: "Das ist eine Konzentration der parlamentarischen Kontrollkompetenz." Und es bringe eine "gewaltige Verwaltungseinsparung", da es zu viele "Parallelstrukturen" gebe. Unterm Strich würde das sogar weniger Personal bedeuten. Als Beispiel nennt er die Bundesheerbeschwerdekommission. Als Volksanwalt habe er die Kompetenz von der Verfassung, die Landesverteidigung durchgängig zu kontrollieren. "Wozu braucht man parallel dazu eine Bundesheerbeschwerdekommission?", fragt er.

Seinen Vorschlag würden auch die zwei anderen Volksanwälte mittragen. Stadler: "Natürlich sind wir drei in enger Übereinstimmung. Außerdem ist das eine Argumentation, die rational betrachtet Sinn macht." (Peter Mayr/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.1.2004)