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Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat

Foto: APA/Jäger
Salzburg – Für Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat ist die Sachlage nach dem über eineinhalb Jahre dauernden Kaprun-Prozess eindeutig: 15 der 16 Beschuldigten seien im Sinne der Anklage zu verurteilen, betont Danninger-Soriat. Sie eröffnete am Dienstag die lange Reihe der Schlussvorträge im von Einzelrichter Manfred Seiss geleiteten Strafverfahren um die größte Brandkatastrophe in der Geschichte der Zweiten Republik.

Die Urteilsverkündung ist für 19. Februar geplant. Der Prozess dürfte nach ersten Schätzungen bis dahin weit über zwei Millionen Euro gekostet haben.

13 Männer stehen seit Juni vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst, drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht. Sie alle bekannten sich zu Beginn der Verfahrens nicht schuldig an der Katastrophe vom November 2000, bei der 155 Menschen im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn beziehungsweise in der Bergstation den Tod fanden. Die Staatsanwältin plädierte lediglich bei einem Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG auf eine entsprechende Berücksichtigung des Beweisverfahrens.

Heizlüfter als Brandursache

Für die Anklägerin ist klar, dass der im talseitigen Führerstand der ausgebrannten "Kitzsteingams" montierte Heizlüfter die Ursache des Brandes war und dass dieser Brand hätte verhindert werden können: Die Hydraulikleitungen hätten nicht so nahe am Heizlüfter verlegt werden dürfen; außerdem hätte man einen geeigneten Heizstrahler verwenden müssen und diesen auch an einer anderen Stelle einbauen können.

"Rechtlich handelt es sich um bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeiten", so die Staatsanwältin in Richtung jener Firmen, die für die Wagenkonstruktion beziehungsweise den Einbau der Hydraulikleitungen verantwortlich zeichnen.

Danninger-Soriat argumentierte auch, dass ein Brand nicht von vorneherein auszuschließen gewesen sei. Das Zusammentreffen von Zündquelle und Zündstoff plus Sauerstoff sei ja kein für Seilbahnen spezifisches sondern ein Problem der allgemeinen Technik. Dies hätten wohl auch die Verantwortlichen bei den Gletscherbahnen so gesehen. Warum sonst wären Feuerlöscher montiert worden oder warum hätte man sonst eine Feuerversicherung abgeschlossen? Von Seiten der Gletscherbahnen hätte eine eine Sicherheits- und Risikoanalyse eingeholt werden müssen. Auch den beschuldigten Prüfern und elektrotechnischen Sachverständigen von Ministerium und TÜV wirft die Anklagebehörde fahrlässiges Handeln vor. Sie hätten die Heizung der Führerstände näher untersuchen beziehungsweise eine Gebrauchsanweisung des Gerätes anfordern müssen.

Danninger-Soriat verteidigte in ihrem Statement auch Vorverfahren und Ablauf des Prozesses. Es habe zwar "Pannen und Verzögerungen" aber keine "Pleiten" gegeben. Im Vergleich mit anderen Großverfahren würde man "nicht schlecht da stehen".

Gletscherbahnen zeigen Heizlüfter-Hersteller an

Die Gletscherbahnen reagierten auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige gegen die Erzeugerfirma des Heizlüfters. "Die eigentliche Ursache für die Katastrophe", sei ein "Produktions- und Konstruktionsfehler" des Heizlüfters der Marke Fakir, heißt es in der Anzeige.

Dieser Mangel sei auch laut einem Gerichtsgutachten von außen nicht erkennbar gewesen. Die Anwälte der Gletscherbahnen gehen davon aus, dass die Mangelhaftigkeit des Gerätes bei der Firma bekannt und diese zu einer Rückholaktion verpflichtet gewesen wäre.

Nach der Staatsanwaltschaft waren die Anwälte der Geschädigten am Wort. Einhelliger Tenor: Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hätten sich als richtig erwiesen und sämtliche Beschuldigte seien zu verurteilen - der Heizlüfter hätte niemals eingebaut werden dürfen, zuviel sei in die Modernisierung, zuwenig in die Sicherheit investiert worden, so die Anwälte. (dog, neu, DER STANDARD,Print-Ausgabe, 21.01.2004/apa)