Einer von zehn Einzelinterpreten oder Bands darf auch ohne Plattenvertrag antreten
Bei "song.null.vier" bewerben sich wie schon in den Vorjahren zehn Einzelinterpreten oder Bands um die Teilnahme am größten europäischen Gesangswettstreit. Die Entscheidung fällt das Publikum via Televoting. Neun der zehn Starter werden allerdings von der heimischen Plattenindustrie vorgeschlagen. Der zehnte Startplatz aber ist für einen Solokünstler oder eine Band ohne Plattenvertrag reserviert. Wer diesen Startplatz für Nachwuchstalente erhält, entscheidet laut Aussendung eine ORF-interne Jury.
"Gewisse Bühnenerfahrung" werde für alle Kandidaten "generell vorausgesetzt"
Die Teilnahmebedingungen für unabhängige Bewerber und die für die von der Plattenindustrie nominierten Interpreten sind gleich: Eine "gewisse Bühnenerfahrung" werde "generell vorausgesetzt", betonte der ORF. Eingereicht werden Lied, Text und Interpret, wobei es sich um Neukompositionen (Text und Musik) handeln muss. Die maximal dreiminütigen Songs dürfen nicht vor dem 1. Oktober 2003 zur kommerziellen Verwertung freigegeben worden sein. Die Sprache ist frei wählbar. Musikgruppen dürfen aus nicht mehr als sechs Mitgliedern bestehen, und alle Auftretenden müssen am Tag des "Song Contests" mindestens 16 Jahre alt sein.
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