Der Reif für die "Gefängnisinsel" Artikel von Magistra Birgit Kainz ("Reif für die ,Gefängnisinsel‘"?, STANDARD, 16. 1.) erfordert einige Klarstellungen: Anlässlich eines Treffens zwischen der rumänischen Justizministerin Mihaela Rodica Stanoiu und mir am 17. 1. d. J. wurde der Beginn von bilateralen Gesprächen zur Bewältigung gemeinsamer Probleme im Bereich der Strafverfolgung und des Strafvollzuges vereinbart.

Beide Länder können hiebei auf geltende Vertragsgrundlagen zurückgreifen: Die Übertragung der Strafverfolgung ist im Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Übertragung der Strafvollstreckung vom 21. 3. 1983 samt Zusatzprotokoll vom 18. 12. 1997 festgelegt. Beide Übereinkommen im Rahmen des Europarates sind sowohl von Rumänien als auch von Österreich ratifiziert. Die nun beginnenden Gespräche dienen der effizienten Umsetzung dieser Bestimmungen.

Die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe fällt, entgegen der Annahme in dem gegenständlichen Artikel, nicht in die Zuständigkeit der Gefängnisverwaltung, sondern vielmehr in die der unabhängigen Gerichte. Daneben ist auch die Überlegung, dass in Fällen mit eindeutiger Beweislage der Prozessausgang bereits am Anfang feststeht, unrichtig. Allerdings kann man bei einer klaren Beweislage davon ausgehen, dass bei Übernahme der Strafverfolgung durch den Heimatstaat es in diesem zu einem Strafverfahren kommt.

Die grundlegende Reform des Strafvollzuges ist – wie der Autorin aus ihrer Berufstätigkeit bekannt sein wird – ein wesentliches Problem von jungen Demokratien. Die europäischen Länder sind aufgrund jahrzehntelanger demokratischer Erfahrung nach 1945 und einer besonders günstigen ökonomischen Entwicklung in dieser Zeit sehr wohl in der Lage, ihren europäischen Nachbarländern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die EU ist bekanntlich seit mehreren Jahren bestrebt, diese Reformbemühungen auch tatkräftig zu unterstützen.

Wie in dem Artikel richtig erwähnt, ist eine Zusammenarbeit zwischen Rumänien, Spanien und den Niederlanden zur Reform des Strafvollzuges in Vorbereitung und soll in den nächsten Monaten beginnen. Was liegt da näher, als auch im baulichen Bereich Hilfe zu gewährleisten? In Zeiten einer höchst angespannter Budgetlage ist dies allerdings nur möglich, wenn diesen Ausgaben Einsparungen im eigenen Land gegenüberstehen. Die angestellten Überlegungen zum Finanz- und Wissenstransfer zwischen den beteiligten Ländern liegen daher im gemeinsamen Interesse.

Unbestreitbares Ziel der gemeinsamen Bestrebungen von Rumänien und Österreich ist es, neben einer engeren Kooperation im Vorfeld des EU- Beitritts auch gemeinsame Standards im Bereich der Strafrechtspflege und des Strafvollzuges anzustreben.

Die EU versteht sich als gemeinsamer Raum der "Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes". Es wird in Zukunft wohl selbstverständlich sein, dass ein Mitgliedstaat nicht eigene Gefängnisse mit Staatsbürgern eines anderen Mitgliedstaates füllt. Der Grundsatz der Unvermittelbarkeit (= die direkte Beweisaufnahme vor dem Gericht) ist auch gewährleistet, wenn Zeugen im Wege der "Video-Konferenz" (also mittels Übertragung per Bildschirm und Mikrofon) einvernommen werden. Das wird derzeit in Österreich bereits praktiziert. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.1.2004)