Düsseldorf - Auf Untreue in besonders schwerem Fall und Beihilfe zu diesem Delikt lauten die Vorwürfe gegen die sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess, der heute, Mittwoch, vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen hat.

Vier Jahre nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone will die Strafkammer klären, ob Prämien und Abfindungen in Höhe von 111,5 Mio. Mark (57 Mio. Euro) rechtswidrig an amtierende und Ex-Vorstände des Düsseldorfer Konzerns geflossen sind.

Anerkennungsprämien und Pensionsabfindungen

Die 111,5 Mio. Mark gliedern sich in zwei Komplexe: 48 Mio. Mark sollen bei drei Zahlungsvorgängen als Anerkennungsprämien ("appreciation awards") gezahlt worden sein. Weitere 63,5 Mio. Mark gingen bei vier Zahlungsvorgängen als Pensionsabfindungen an insgesamt 18 pensionierte Vorstände beziehungsweise deren Hinterbliebene.

Die Zahlungen aus dem Vermögen des Mannesmann-Konzerns sollen laut Staatsanwaltschaft "in keiner Weise dem Interesse der Mannesmann AG entsprochen haben, sondern allein von Vorteil für die begünstigten Zahlungsempfänger gewesen sein". Dennoch hätten die Entscheidungsträger bei Mannesmann den Zahlungen zugestimmt.

32 Millionen Mark für Esser

Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser erhielt laut Anklage 32 der 48 Mio. Mark Anerkennungsprämien. Der damalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk bekam demnach sechs Mio. Mark, die Restsumme verteilte sich auf vier weitere Vorständler.

Funk muss sich nach Angaben eines Justizsprechers nun wegen Untreue in besonders schwerem Fall bei zwei Zahlungen von Anerkennungsprämien und bei drei Pensionsabfindungen verantworten. Esser wird im Eröffnungsbeschluss der Strafkammer nur noch Beihilfe bei drei Zahlungen von Prämien zur Last gelegt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Ex-Mannesmann-Chef wegen besonders schwerer Untreue in vier und der Beihilfe dazu in drei Fällen anklagen wollen.

"Aufsichtsratsausschusses für Vorstandsangelegenheiten"

Der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann waren wie Funk Mitglieder des vierköpfigen "Aufsichtsratsausschusses für Vorstandsangelegenheiten", der für die Vergütung der Vorstände zuständig war.

Laut Anklage sollen Zwickel und Ackermann die Zahlung sowohl der Anerkennungsprämien als auch der Pensionsabfindungen als rechtswidrig erkannt, sie gleichwohl bei den Abstimmungen im Ausschuss nicht blockiert beziehungsweise ihnen zugestimmt haben.

Die Anklage gegen Zwickel und Ackermann lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall bei allen sieben Zahlungen.

Ladberg: Untreue in besonders schwerem Fall

Viertes Mitglied im Ausschuss war Ex-Mannesmann-Konzenbetriebsratschef Jürgen Ladberg. Die Anklage legt ihm die Zustimmung zur Zahlung von Pensionsabfindungen zur Last; der Vorwurf gegen Ladberg lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall bei drei Zahlungen.

Der sechste Beschuldigte Dietmar Droste soll als Mitarbeiter der Mannesmann-Direktionsabteilung für die Vertragsangelegenheiten der aktiven und früheren Vorstände zuständig gewesen sein. In dieser Funktion bereitete er laut Anklage die Entscheidungen über die Zahlungen vor.

Wie bei Esser wurde auch die Anklage gegen Droste vom Gericht abgemildert. Sie lautet nun auf Beihilfe zur Untreue in besonders schwerem Fall bei fünf statt bei allen sieben Zahlungen. (APA/AFP)