Salzburg - Über unerwünschte Erotik-Post beschweren sich derzeit viele Salzburger bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. "Einen so großen gab es noch nie!", lautet etwa die zweideutige Aufschrift auf einem golden-glitzernden Kuvert. Neben dieser Werbung für einen Erotik-Katalog verschickt eine andere Firma aber auch persönlich adressierte Schreiben mit "sehr günstigen Partnervorschlägen aus der Region", wie die AK in einer Aussendung informierte.

Probleme mit Partnern

"Zahlreiche Konsumenten haben sich bereits bei uns über diese Erotikpost beschwert", so Konsumentenschützerin Daniela Strübler. "Bezahlen Sie 85 Euro, und schon haben Sie Adressen von bis zu 15 Frauen, die in der nächsten Umgebung wohnen und zu allem bereit sind", heißt es zum Beispiel. "Das Versprechen, Wünsche im Erotikbereich zu erfüllen, legt den Verdacht auf Prostitution nahe", so Strübler. Die AK hat deshalb bereits eine Sachverhaltsdarstellung an die Bundespolizeidirektion Salzburg geschickt. "Die Vorgangsweise jener, die für die erotische Post verantwortlich sind, ist aber besonders unverfroren", sagte Strübler. Etliche Konsumenten hätten gemeint, dass sie wegen der erotischen Briefe Probleme mit der Partnerin bekommen könnten.

Schutz vor Briefbelästigung

Wie kann man sich nun schützen? Bei persönlich adressierten Briefen sollten die Konsumenten feststellen, wer ihre Daten an das Unternehmen, von dem eine unerwünschte Werbesendung kam, übermittelt hat. Eine derartige Übermittlung kann man jederzeit untersagen. Werden die Daten etwa auf einem Antragsformular schriftlich erhoben, muss bereits in dem Formular ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit enthalten sein. Es reicht dann aus, der Firma schriftlich mitzuteilen, dass man die Weitergabe der Daten untersagt.

Robinsonliste

Als Konsument kann man sich auch auf die so genannten "Robinsonliste" eintragen lassen. Ein Schreiben an den Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der Bundeswirtschaftskammer, Wiedner Hauptstraße 62, 1045 Wien, genügt. Adressverlage dürfen an Personen, die in dieser Liste angeführt sind, keine adressierten Werbesendungen mehr verschicken.

Auch "an einen Haushalt" adressierte Sendungen muss ein Konsument nicht widerspruchslos hinnehmen. Auf jedem Postamt liegen Formulare auf, mit denen der Werbematerialflut Einhalt geboten werden kann, so die Konsumentenberatung. (APA)