Kindergeldsatire
Angesichts der Kindergeldsatire fiel mir dieses Beispiel wieder ein. Aber diesmal geht es ja um etwas anderes. Diesmal geht es um WählerInnen (was Augustin-VerkäuferInnen in der Regel mangels Wohnsitzes nicht sind) und um die Durchsetzung eines Gesellschaftsmodells, das die Frau zu Hause bei den Kindern halten möchte. Dass die Sache stümperhaft angelegt ist – von der Gesetzesformulierung bis zur Vollziehung - gibt schon genug Anlass zur Kritik. Dass die „Schadensbegrenzung“ (die Betroffenen sollen nicht gleich erkennen, welchem Trugbild sie aufgesessen sind) aber dadurch erfolgen soll, dass man einfach bis Jahresende die Überprüfungen einstellt (Argument Haubner: „Der Staat kann ja auch fünf Jahre später zurückfordern) oder allenfalls rückwirkend die Zuverdienstgrenze ändert, ist ein starkes Stück.
Zweierlei Recht
Abgesehen davon, dass zweierlei Recht für die selbe Situation geschaffen würde (oder darf man auch rückwirkend Anträge stellen?), zeigt die Geschichte wieder einmal so offenkundig, wie es die Regierung mit der Kultur der Rechtsstaatlichkeit hält. Wenn es den Interessen dient, dann wird die Sache eben hingebogen. Die Interessen sind halt einmal persönlicher (Grasser), einmal parteiorientierter (Kindergeld), aber eines haben die Beispiele gemeinsam: Sie leben den BürgerInnen vor, dass man Gesetze nicht so ernst nehmen muss.
„Vurschrift is Vurschrift“