Udo B. und Martina R., berufstätiges Akademikerpaar, beschäftigen Katharina aus Bratislava als Putzfrau. Von sozialem Gewissen beseelt, tragen die beiden sich mit dem Gedanken, ihre gute Fee, die sogar eine Arbeitsbewilligung hat, anzustellen.

Udo spricht mit einem Juristen der Arbeiterkammer, der ihm indirekt davon abrät: Der Status "Putzfrau" sei im Arbeitsrecht äußerst unklar definiert. Martina erfährt im Sozialministerium das Gegenteil: Mindestlohn für eine "Haushaltshilfe ohne Kochen" sei "5,90 Euro brutto pro Stunde" bei 15 Gehältern – "und rufen Sie die Krankenkasse an".

Papierkrieg

Ein Anmeldeformular müsse sie einreichen, lernt Martina bei der Kassenzentrale, danach bekäme sie eine Kontonummer: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 316,19 Euro monatlich seien nur 1,4 Prozent Unfallversicherung und 1,53 Prozent Mitarbeitervorsorge einzuzahlen.

Für Fragen der Steuerpflicht kontaktiert Martina die Wirtschaftskammer, die sie ans Sozialministerium zurückverweist, welches sie diesmal zur Arbeiterkammer dirigiert. Dort erinnert ein findiger Arbeitsrechtler daran, dass Einkommen bis 1000 Euro lohnsteuerfrei sind – nennt mit 5,48 Euro jedoch einen anderen Mindestlohn. Turnübungen mit dem Taschenrechner ergeben, dass Katharina bei gleichem Gehalt von 960 Euro im Jahr angestellt bis zu 1320 Euro kosten würde. (Eva Stanzl, DER STANDARD Printausgabe, 23.1.2004)