Vorträge zur steirischen Landesarchäologie in Graz
Im Vorfeld der Ausstellung zum Römischen Imperium
Redaktion
,
Graz - Das Römische Imperium ist Thema der steirischen
Landesausstellung, die im 2004 im Mai dieses Jahres in der
Südsteiermark eröffnet wird. Im Vorfeld hat das
Steiermärkische Landesarchiv am Karmeliterplatz eine Vortragsreihe
initiiert, die sich den jüngsten Funden der Landesarchäologie widmet.
Die Vorträge der Grabungsleiter finden ab dem 28. Jänner jeweils
mittwochs um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Archivs selbst
statt.
Grundidee hinter der Landesausstellung, die sich in Wagna bei
Leibnitz und Seggauberg abspielt und mit ähnlichen Schauen in den
slowenischen Städten Ptuj, Maribor und Celje kooperiert, ist die
Vermittlung des Lebensgefühls der Bewohner des Imperium Romanum. Im
Vorfeld dazu wird nun in Graz die landeskundliche archäologische
Forschungsarbeit auf möglichst breiter Basis vermittelt. Die fünf
rund fünfzigminütigen Vorträge finden ab dem kommenden Mittwoch
wöchentlich statt.
Themen
Die jüngsten Grabungsergebnisse im Eggenberger Schlosspark, dem
Grazer Mausoleum und der Alten Universität stehen im Zentrum des
ersten Vortragsabends. Aktuelle Ausgrabungen von hallstattzeitlichen
Grabhügeln und die Rolle des römerzeitlichen Provinzstädtchens
Flavia Solva (heute Wagna bei Leibnitz) stehen bis zum 11. Februar am
Programm. Der urgeschichtlichen Kupfergewinnung in der Eisenerzer
Ramsau, den alten Siedlungsplätzen in Wildon südlich von Graz und
Wörschach im Ennstal sowie den Funden bei den Grabungen am Grazer
Freiheitsplatz, im Pfauengarten und am Karmeliterplatz sind die
letzten beiden Termine (25. Februar und 3. März) gewidmet. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.