Wien - Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) sieht das Universitätsgesetz (UG) 2002 durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Freitag bestätigt. Die Entscheidung der Höchstrichter zeige, dass alle Regelungen der Autonomie der Universität gewährleiste, im Besonderen die Bestellung von weniger als der Hälfte der Universitätsräte durch die Bundesregierung. Damit sei auch die im UG festgelegte Konstruktion des Universitätsrates anerkannt. "Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gibt den Universitäten jene Sicherheit, die sie bei der engagierten Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes brauchen", so Gehrer in einer Aussendung.
Der Uni-Rat sei als Kontroll- und Aufsichtsorgan gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat für das Management der Unis verantwortlich. Da die bildungspolitische Gesamtverantwortung und damit auch die Finanzierungsverpflichtung mit dem UG 2002 auch weiterhin beim Staat liegen würden, sei es richtig, dass die Bundesregierung, die dem Steuerzahler gegenüber die politische Verantwortung trage, einen Teil der Universitätsräte bestelle, meinte die Ministerin.
Dass das Höchstgericht die Leistungsvereinbarungen zwischen Universitäten und Bund als verfassungswidrig aufgehoben hat, verstärkt nach Ansicht Gehrers "die Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Universitäten". "Jetzt kommt es darauf an, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen und nicht durch Ablehnung des vom Verfassungsgerichtshof geprüften, demokratisch legitimierten Universitätsgesetzes 2002 die Universitäten weiter zu verunsichern", meinte die Ministerin.