Graz – Ein drogenabhängiges Elternpaar sorgt in Graz für Bestürzung: Der 31-jährige Va ter und die 30-jährige Mutter haben nicht nur selbst Marihuana und Kokain konsumiert und damit gehandelt, sie ließen auch ihre beiden ältesten Söhne, neun und zehn Jahre alt, Kokain schnupfen.

„Wir und die Sozialarbeiter, die mit den Kindern gesprochen haben, sind aus dem Staunen nicht mehr heraus gekommen“, erzählt Maximilian Ulrich, der Sprecher der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Drogen“ (GED) der Grazer Polizei. Die Buben, wie auch ihre achtjährige Schwester und ein weiterer Bruder im Alter von fünf Jahren hätten genauestens über Begriffe wie Joint, „eine Line ziehen“ oder „ein Horn bauen“ bescheid gewusst und seien auch auf Besorgungsfahrten der Mutter mitgenommen worden.

"Kinder waren auch ordentlich gekleidet“

Die Eltern von insgesamt fünf Kindern – die Geburt des sechsten steht in rund zwei Monaten bevor – waren in Sachen Suchtgift nicht aktenkundig. Ulrich zum Standard:„Wenn man diese Leute sieht, würde man nicht annehmen, dass sie Drogen konsumieren. Die Kinder waren auch ordentlich gekleidet“. Hinweise erhielt die Polizei vor einer Woche aus der Drogenszene. Gespräche mit den Kindern hätten dann die schlimmsten Befürchtungen wahr gemacht. Beiden Buben war nach ihrem ersten Heroinkonsum schlecht und schwindlig geworden, doch – so erzählten sie – die Mutter hätte keinen Arzt mit ihnen aufgesucht.

Mittlerweile war die 30-jährige Frau geständig. Sie rechtfertigte ihr Verhalten gegenüber der Polizei damit, dass es ihr lieber sei, die Kinder würden „unter ihrer Aufsicht Drogen nehmen, als bei Fremden“. Beide Eltern wurden in die Grazer Justizanstalt-Jakomini überstellt. Die vier älteren Kinder entstammen der ersten Ehe der Mutter und sollen nun bei ihrem leiblichen Vater untergebracht werden. „Das Umund Auf ist es jetzt natürlich, die Kinder nicht auseinander zu reißen“, betont der Polizei-Sprecher. Deshalb hoffe man, dass der Ex-Mann auch das fünfte Kind zu sich nehmen wird. Wem die Kinder zugesprochen werden, wird aber freilich erst bei Gericht entschieden. (Colette M. Schmidt, Der Standard, Printausgabe, 27.01.2004)