Kassel - Im Prozess gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg hat die Verteidigung auf Tötung auf Verlangen plädiert. In seinem Schlusswort vor dem Landgericht Kassel forderte Rechtsanwalt Harald Ermel am Montag "eine angemessene Strafe". Die Höchststrafe für Tötung auf Verlangen liegt bei fünf Jahren Haft. Das Opfer des Angeklagten Armin M. "wollte sterben", sagte Ermel. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.

Der 42-jährige Armin M. hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 in seinem Haus in Rotenburg dem 43-jährigen Diplomingenieur Bernd B. aus Berlin vor laufender Videokamera den Penis abgeschnitten, ihn erstochen, wie ein Schlachttier ausgenommen und später teilweise gegessen zu haben.

"Er wollte sterben"

Dies habe das Opfer ausdrücklich gewünscht, sagte Ermel. "M. wusste, er hat jemanden vor sich, der wirklich sterben wollte." Dagegen sagte Staatsanwalt Marcus Köhler, das Opfer habe seinem Tod nur wegen einer erkennbaren "krankhaften Persönlichkeitsstörung" zugestimmt. Die Wünsche des Opfers seien für M. aber kein zentrales Motiv gewesen. Vielmehr habe er den Ingenieur "instrumentalisiert" und "mit Tötungswillen" erstochen, um an Männerfleisch zu kommen.

Der Prozess sollte am Nachmittag mit einem Schlusswort des Angeklagten fortgesetzt werden. Am Freitag will das Kasseler Landgericht sein Urteil verkünden. Zwei Gutachter hatten M. als voll schuldfähig eingestuft. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, scheidet die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus.(APA)