Der globale "Krieg gegen Terrorismus" hat auch in Österreich innerhalb kurzer Zeit bereits zu zahlreichen Gesetzesänderungen geführt:
  • Erst seit 2002 definiert § 278b. des Strafgesetzbuches (StGB), was eine terroristische Vereinigung ist, nämlich "der Zusammenschluss von mehr als zwei Personen auf längere Zeit mit dem Zweck, schwerwiegende Straftaten auszuführen". Anführern drohen 15 Jahre Haft, Mitgliedern zehn Jahre.

  • § 278c. zählt taxativ terroristische Straftaten auf, darunter Mord, Entführung, vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt und Luftpiraterie. Zur "normalen" Strafe kommen jeweils bis zu zwanzig Jahre dazu. Beispiel: "Einfache" Luftpiraten müssen mit zehn Jahren Haft rechnen, terroristische mit dreißig.

  • Für Terrorfinanzierung sieht § 278d. bis zu fünf Jahre Haft vor. Eine seit 2003 geltende EU-Richtlinie soll Geldwäsche einschränken: Ab einem Bareinkauf von 15.000 Euro besteht Ausweispflicht.

  • Seit Dezember regelt ein Vertrag zwischen Österreich und Deutschland polizeiliche Gefahrenabwehr, dem zufolge auch DNA-Profile von Verdächtigen ausgetauscht werden. (simo/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.1.2004)