Plastikfesseln sind verboten
Die Angeklagten hatten am 28. Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum in Sudan begleitet. Dabei hatten sie laut Anklage den Gefesselten so heftig in seinem Sitz nach unten gedrückt, dass dieser dabei erstickte. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" war Ageeb falsch gefesselt gewesen. Der 30-jährige sei mit Plastikschlaufen an einer Flucht gehindert worden, obwohl dies an Bord von Flugzeugen ausdrücklich verboten sei. Die Plastikfesseln sollen dem Sudanesen allerdings schon vorher von anderen Beamten angelegt worden sein.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
In ihrer Anklageschrift beruft sich die Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten der Münchner Rechtsmedizin. Danach war durch das Herunterdrücken des Oberkörpers die Brust- und Bauchatmung des Sudanesen verhindert worden. Ageeb sollte abgeschoben werden, weil er wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft war. Den drei BGS-Beamten droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.