Bei festen Verbindungen aus Vorwort und dekliniertem (gebeugten) Adjektiv ist neben der Klein- auch die Großschreibung zulässig. Beispiele: "von neuem" oder "von Neuem", "von weitem" oder "von Weitem", "auf weiteres" oder "auf Weiteres", "ohne weiteres" oder "ohne Weiteres", "binnen kurzem" oder "binnen Kurzem"

Wenn zum Ausdruck gebracht werden soll, dass ein Zahlenadjektiv substantivisch gebraucht wird, kann dies auch durch Großschreibung geschehen. Beispiele: "Sie strebte etwas ganz Anderes an". "Die Einen sagen dies, die Anderen das, aber die Meisten stimmen zu."

Wenn keine klare Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung vorliegt, kann sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung gewählt werden. Beispiele: "ein Zeit sparendes Verfahren" oder "ein zeitsparendes Verfahren", "ein Rat suchender Bürger" oder "ein ratsuchender Bürger"

Schreibungen mit Bindestrich: Bei Verbindungen von Ziffern mit "-fach" wird auch die Schreibung mit Bindestrich zugelassen. Beispiele: "8fach" oder "8-fach", das "5fache" oder "das 5-Fache".

Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich im Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich. Beispiel: "Bluejeans" oder "Blue Jeans".

Einzelfallregelungen: Neben "Leid tun" wird auch "leidtun" zugelassen.(APA)