Österreich
UVS-Urteil: Verhaftung von Cheibani W. nicht gesetzeskonform
Art und Länge der Fixierung, Fußfesseln und Misshandlungen rechtswidrig
Der unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat die Verhaftung des gebürtigen Mauretaniers Cheibani W. als nicht gesetzeskonform eingestuft. Vorsitzender Wolfgang Helm gab damit der Beschwerde der Witwe des Afrikaners Recht. Konkret bezeichnete er die Art und Länge der Fixierung, die Anbringung von Fußfesseln und die Misshandlung und Beschimpfung des Mannes als
rechtswidrig. Durch die Fixierung mit auf dem Rücken gefesselten Armen sei W. "akut und konkret" in seinem Leben gefährdet worden, sagte Helm. Für die unmittelbare Notwendigkeit etwa durch eine außergewöhnliche Aggressivität des Mannes habe es keinen Anhaltspunkt gegeben. Dass
der Festgenommene misshandelt und beschimpft worden sei, sah er durch Zeugenaussagen glaubhaft belegt. Cheibani W. war im Rahmen seiner Festnahme durch die Polizei im Sommer des Vorjahres unter aufklärungsbedürftigen Umständen zu Tode gekommen. (APA)