Brüssel - Die EU-Kommission hat beschlossen, Österreich wegen eines Straßenbauprojekts in einem besonderen Schutzgebiet, dem "Lauteracher Ried" in Vorarlberg, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Die österreichischen Behörden hätten die Grenzen dieses besonderen Schutzgebietes nicht ordnungsgemäß ausgewiesen, heißt es dazu in einer Mitteilung der Kommission vom Donnerstag.

Die beiden Standorte "Soren" und "Gleggen", die für die Wiesenralle und andere auf Wiesen brütende Vögel wichtig sind, seien zu Unrecht von dem besonderen Schutzgebiet ausgeschlossen wurden. Die österreichischen Behörden hätten einschlägige EU-Naturschutzvorschriften nicht ordnungsgemäß angewendet, als sie das Straßenprojekt genehmigten. Bisherige Einsprüche der österreichischen Behörden gegen das Verfahren seien nicht überzeugend gewesen.

Die EU-Kommission beschloss rechtliche Schritte auch gegen Luxemburg, Belgien, Italien, Spanien, Irland, Griechenland und das Vereinigte Königreich, weil diese die Habitat- bzw. die Vogelschutzrichtlinie gebrochen hätten. (APA)