Wien - In einer für den internen Gebrauch erlassenen Dienstvorschrift des Bundesministeriums für Inneres (BMI) "zur Anwendung einsatzbezogener Körperkraft", wird vor einer zu langen Fixierung in Bauchlage gewarnt. Dieses Papier, welches das BMI in Form einer Beilage zu einem Erlass herausgegeben hat, wurde nach dem UVS-Prozess von Nadja Lorenz, der Anwältin der Witwe Seibane Wagues, präsentiert.

Eingeschränkte Atembeweglichkeit

Wörtlich lautet der Text laut Lorenz: "Täter in waagrechter Position (...) Dabei ist zu beachten, dass die waagrechte Position nur kurzzeitig stattfindet, in jedem Fall unter vier Minuten, da dabei insbesondere auch bei Fixierung des Kopfes die Gefahr eine positionellen Asphyxie besteht, d.h. durch die eingeschränkte Atembeweglichkeit kann es zu Sauerstoffmangelzuständen mit narkoseähnlichen Erregungszuständen kommen".

Laut der Anwältin hat der Verhandlungsleiter, Wolfgang Helm, in seiner Urteilsbegründung, die Zeit, in der der Mauretanier Seibane W. in dieser Position fixiert wurde, auf mindestens 4,25 bis zu 5,25 Minuten beziffert. Das Papier sei Teil der Akten des UVS-Prozesses gewesen und habe als eine der Grundlagen für die Urteilsfindung gedient, sagte sie. (APA)