Wien - In einer für den internen Gebrauch erlassenen
Dienstvorschrift des Bundesministeriums für Inneres (BMI) "zur
Anwendung einsatzbezogener Körperkraft", wird vor einer zu langen
Fixierung in Bauchlage gewarnt. Dieses Papier, welches das BMI in
Form einer Beilage zu einem Erlass herausgegeben hat, wurde nach dem UVS-Prozess von Nadja Lorenz, der Anwältin der
Witwe Seibane Wagues, präsentiert.
Eingeschränkte Atembeweglichkeit
Wörtlich lautet der Text laut Lorenz: "Täter in waagrechter
Position (...) Dabei ist zu beachten, dass die waagrechte Position
nur kurzzeitig stattfindet, in jedem Fall unter vier Minuten, da
dabei insbesondere auch bei Fixierung des Kopfes die Gefahr eine
positionellen Asphyxie besteht, d.h. durch die eingeschränkte
Atembeweglichkeit kann es zu Sauerstoffmangelzuständen mit
narkoseähnlichen Erregungszuständen kommen".
Laut der Anwältin hat der Verhandlungsleiter, Wolfgang Helm, in
seiner Urteilsbegründung, die Zeit, in der der
Mauretanier Seibane W. in dieser Position fixiert wurde, auf
mindestens 4,25 bis zu 5,25 Minuten beziffert. Das Papier sei Teil
der Akten des UVS-Prozesses gewesen und habe als eine der Grundlagen
für die Urteilsfindung gedient, sagte sie.
(APA)