Wien - Zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen ist ein illegaler CD-Brenner wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig vom Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilt worden. Der Betreiber eines CD-Copyshops hatte aktuelle Musiktitel auf CD-Rohlinge "gebrannt" und damit bereits Umsätze in sechsstelliger Höhe erzielt, wie der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft (ifpi) in einer Aussendung bekannt gab. Mit dieser CD-Produktion verletzte der Verurteilte laut ifpi den Paragrafen 91 des Urheberrechtsgesetzes und beging einen "Akt von Musikdiebstahl, mit dem die urheberrechtlich geschützten Rechte der Autoren, Künstler und Produzenten verletzt wurden". Das Gerichtsverfahren sei auf Grund einer von der ifpi angeregten Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durch die Wirtschaftspolizei Wien eingeleitet worden Auf ein Umdenken in der Branche hofft nun ifpi-Geschäftsführer Franz Medwenitsch, der sich von dem Urteil eine "Signalwirkung gegen das illegale CD-Brennen" erhofft. Es sei "klargestellt worden, dass Musikdiebstahl kein Kavaliersdelikt ist". Laut ifpi ist der österreichischen Musikbranche im Jahr 1999 ein Schaden von mehr als 100 Millionen Schilling durch Raubkopien und illegales CD-Brennen entstanden. Weltweit sei bereits ein Drittel aller Tonträger raubkopiert, der Gesamtschaden dadurch werde auf umgerechnet rund 60 Milliarden Schilling geschätzt. Die ifpi Austria vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen, darunter österreichische Independent-Labels wie auch Tochterfirmen der weltweit tätigen Musikunternehmen BMG, EMI, Sony, Universal und Warner, in firmenübergreifenden Fragen. In Österreich verzeichnete die Branche im ersten Halbjahr 1999 durch private CD-Brenner sowie das Herunterladen von Musik aus dem Internet einen Rückgang von 3,2 Prozent an verkauften Tonträgern sowie einen Umsatzverlust von 4,2 Prozent. (APA)