Klagenfurt - Die Casinos Austria AG ist vom Oberlandesgericht Graz dazu verurteilt worden, einem spielsüchtigen Kärntner Unternehmer rund 227.000 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 20. Februar 2002 zu bezahlen. Über weitere rund 55.000 Euro muss am Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt wurden. Der 40-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack rund 2,5 Millionen Euro verzockt. Dafür fordert er von der Casinos Austria AG Schadenersatz.
Forderung des Klägers
Die Forderung des Klägers nach weiteren 217.000 Euro wurde hingegen wegen Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger wird auf jeden Fall eine Rechtsmittel ergreifen, die Casinos Austria AG hat sich noch nicht entschieden.
Die Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher brachten im Februar 2002 Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes. Demnach muss das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen. Seine Spielsucht trieb ihn 100 Mal ins Casino. Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob dies aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen. Es wurden 1,2 Mio. Euro zurückgefordert.
Schutz der Spielgäste