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Wien – Wer soll dem Staatsanwalt sagen dürfen, dass er ein Verfahren einzustellen hat? Die Frage des Weisungsrechts erregt im Rahmen der geplanten Reform der Strafprozessordnung (StPO) weiter die Gemüter. Richter und Staatsanwälte wollen, dass das Weisungsrecht des Justizministers abgeschafft wird und statt dessen der Generalprokurator, der oberste Staatsanwalt der Republik, entscheidet. Eine Forderung, mit der Justizminister Dieter Böhmdorfer (FP) nichts anfangen kann.

Staatsanwalt soll Herr der Ermittlungen werden

Brisanz erhält die Frage, da künftig der weisungsgebundene Staatsanwalt fast immer Herr des Ermittlungsverfahrens sein soll. Derzeit ist das der (unabhängige) Untersuchungsrichter. Einzige Ausnahme: So genannte glamorose Fälle, bei denen "öffentliches Interesse" besteht – hier soll weiter ein U-Richter zuständig sein.

Grundidee gut, Ausführung misslungen

Auch diese Regelung wurde am Montag von der österreichischen Richtervereinigung und der Gewerkschaft kritisiert. Denn was ein "glamoroser Fall" ist, wird im Gesetz erstens nicht klar geregelt und wird zweitens erst wieder vom Staatsanwalt entschieden. "Von der Grundidee ist es nicht schlecht, aber die Ausführung ist gründlich misslungen", konstatiert der Vizepräsident der Richtervereinigung, Wolfgang Aistleitner.

Noch viel unverständlicher ist Aistleitner das Beharren Böhmdorfers auf das Weisungsrecht des Justizministers. Aus Sicht der Richter und Staatsanwälte sollte der Generalprokurator der Entscheidungsträger sein, vorausgesetzt, dessen Bestellungsmodus wird modifiziert. Den Richtern und Staatsanwälten schwebt vor, den obersten Staatsanwalt vom Parlament wählen zu lassen, das ihn auch wieder abberufen kann.

Medien entscheiden, was "glamoroser Fall" ist

Justizminister Böhmdorfer sieht das alles anders. Die Frage, was ein glamoroser Fall ist, "entscheiden die Medien. Schon jetzt haben die Staatsanwälte das zu beurteilen, und bisher gab es dazu nie Beschwerden", erklärt Böhmdorfer gegenüber dem STANDARD

Zur Frage des Weisungsrechts verweist er neuerlich auf den Konvent. "Ein Umbau des Weisungsrechts würde einen Umbau der Verfassung notwendig machen. Und außerdem glaube ich, das der Generalprokurator viel politischer bestellt werden kann als der Minister."

Debatte auch anderswo

Der Streit ums Weisungsrecht wird aber nicht nur in Österreich ausgefochten. Der deutsche Richterbund will im April einen Gesetzesvorschlag präsentieren, in dem die völlige Abschaffung des externen Weisungsrechts der Politiker für Einzelfälle gefordert wird und nur mehr interne Weisungen möglich sein sollen.

Im Gegensatz zu ihren Kollegen in Österreich steht jedoch die Forderung der deutschen Standesvertreter zu den obersten Anklägern. Die Generalstaatsanwälte (die Pendants zum Generalprokurator auf Länder- und Bundesebene) sollen nämlich völlig unabhängig werden und nicht abberufen werden können. (Michael Möseneder/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.2.2004)