Gesetzliche Grundlage beseitigt
Im Spätherbst 2002 beseitigt die Regierungsmehrheit aus ÖVP/FPÖ im Parlament die gesetzliche Grundlage für eine ziffernmäßige Begrenzung der (Arbeit-)Pendler aus dem Ausland. Sie begründet das mit dem an sich vernünftigen Argument, dass stattdessen bilaterale Verträge zwischen Österreich und seinen Nachbarländern geschlossen werden sollten, in denen diese Begrenzung und allenfalls die schrittweise Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Pendler und Praktikanten vereinbart werden sollten.
Sinnvoll ist das deshalb, weil so beide Seiten dazu veranlasst werden können, an der Realisierung der Vereinbarung zu arbeiten. Beide Seiten haben daran ein klares Eigeninteresse: So kann z.B. die Slowakei kein Interesse daran haben, dass sie um teures Geld Krankenschwestern ausbildet, die dann in Scharen nach Österreich pendeln um hier Pflegeleistungen zu erbringen. Und Österreich kann kein Interesse daran haben, dass unter der Bedingung von mehr als 300.000 Arbeitslosen noch zusätzliche Arbeitskräfte ins Land kommen und hier Arbeit suchen, in dem sie weniger Lohn verlangen als hier üblicherweise bezahlt werden muss – und verdient werden muss, um davon leben zu können.
Nichts!
Bloß was ist seither geschehen? Die Antwort ist: Nichts! Nicht ein einziges derartiges Grenzgängerabkommen wurde abgeschlossen. Das einzige, das in Kraft ist stammt aus 1998 (mit Ungarn). Ein weiteres ist seit etwa 2 Jahren reif zur Ratifikation (mit Tschechien), aber die Regierung bringt es nicht ins Parlament. Die FPÖ will keinen Vertrag mit Tschechien.