"Bärlis" und "Mausis" aufgepasst: Mit Juni läuft in Österreich die 15-jährige Gültigkeit der ersten Wunschkennzeichen aus. 10.785 Autofahrer verlieren bis zum Ende des Jahres ihre selbst gewählte Kennung. Wenn das Nummernschild nicht neu angemeldet oder zurückgegeben wird, drohen Verwaltungsstrafen in einer Höhe von "70 bis 100" Euro, so Gorbach. Verlängerung von Wunschkennzeichen bei der Versicherung möglich

Wunschkennzeichen können über die Zulassungsstellen der Versicherungen verlängert werden. Dazu hat der Nationalrat am Donnerstag eine Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen.

Durch die Änderung wird den Autobesitzern der Weg zum Amt erspart. Die Novelle soll am 1. Juli in Kraft treten. Wer allerdings erstmals ein Wunschkennzeichen beantragt, muss nach wie vor Verkehrsamt bzw. Bezirkshauptmannschaft als Zulassungsbehörde aufsuchen. Kosten

Die Verlängerung kostet 159 Euro, 14 davon bleiben laut ÖAMTC der Zulassungsstelle. Die übrigen 145 Euro gehen in den Topf des Verkehrssicherheitsfonds, das Geld daraus wird im Verhältnis von 40 zu 60 zwischen Bund und Ländern geteilt.

Wer künftig nicht mehr mit "Mausi 1" oder "8 UNG" herumfahren will, kann die Kennzeichen sowohl bei Behörde als auch bei Versicherung retournieren. Wer sein Wunschkennzeichen behalten, aber durch ein EU-Emblem ergänzen will, bekommt zum Preis von 18 Euro (Pkw) oder 9,80 (Motorrad) neue Tafeln mit dem selben Text. (APA)