Angeschlagen: Microsoft-Gründer Bill Gates

EU-Kommission hat gegen den US-Softwarekonzern Microsoft die höchste jemals von ihr verhängte Kartellstrafe ausgesprochen und zugleich Auflagen für die Vermarktung des Betriebssystems Windows verhängt.

Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung

Die EU-Wettbewerbsbehörde entschied am Mittwoch in Brüssel, Microsoft müsse wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Computer-Betriebssystemen ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro zahlen. Als schwerwiegender für Microsoft gelten allerdings von der Kommission verlangte Erleichterungen für Microsoft-Konkurrenten bei Server- und Multimedia-Programmen. "Die Entscheidung stellt wieder die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb ... her", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti (Bild). Monti sagte, die EU-Entscheidung enthalte Vorkehrungen, damit Microsoft die verhängten Auflagen nicht umgehen könne. Damit seien zum Beispiel Rabatte für Computer-Hersteller gemeint, die das Windows-Betriebssystem zusammen mit dem Windows-Media Player auf Neugeräten installierten. Das Bußgeld sei auf Basis von Microsofts Umsatz in Europa und nicht des weltweiten Umsatzes kalkuliert worden, fügte Monti hinzu. Es entspreche acht Prozent des Jahreserlöses, den das Unternehmen in Europa, Afrika und Nahost erwirtschafte.

Microsoft kritisierte dagegen, die Kommission sei auf Vorschläge des Unternehmens für eine Einigung nicht eingegangen.

Die EU-Kommission entschied, Microsoft müsse innerhalb von 120 Tagen Konkurrenten ermöglichen, deren Serverprogramme mit den Windows-Betriebssystemen einzelner Computer zu verbinden. Innerhalb von 90 Tagen müsse das Unternehmen zudem Windows-Versionen ohne sein Media-Player-Programm zum Abspielen von Musik und Videos anbieten, um Wettbewerber nicht zu benachteiligen. Es wurde erwartet, dass Microsoft gegen die Entscheidung klagt.

"Eine besondere Verantwortung"

Die Kommission wirft dem Softwareriesen vor, seine fast monopolartige Stellung bei Betriebssystemen widerrechtlich auszunutzen, um Konkurrenten in anderen Bereichen zu verdrängen. Dies betreffe Server-Software, mit der mehrere Computer etwa in einer Firma miteinander verbunden werden ebenso wie Multimedia-Programme. "Firmen mit einer dominanten Stellung haben eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Geschäftspolitik den Wettbewerb nicht verhindert und weder Verbrauchern noch Innovation schadet", erklärte Monti. Die Verstöße von Microsoft gegen das Wettbewerbsrecht dauerten jedoch weiter an.

Microsoft gescheitert

Wenige Tage vor der Entscheidung waren letzte Versuche Microsofts gescheitert, doch noch eine Einigung mit der EU-Kommission zu erzielen. Beide Seiten hatten sich aber nicht auf Bedingungen für die künftige Geschäftspolitik Microsofts verständigen können.

Einigung in den USA

Die Auflagen der EU-Kommission gehen nach Einschätzung von Wettbewerbsexperten über frühere Auflagen der US-Behörden hinaus. Ein US-Berufungsgericht hatte 2001 in letzter Instanz Kartellrechtsverstöße bestätigt. In den USA hatte sich das Justizministerium schließlich mit dem Unternehmen auf einen Vergleich geeinigt. Kritiker bemängeln, dass die Auflagen für Microsoft den Wettbewerb nicht wesentlich gestärkt hätten. (Reuters)