Weil ihnen fad war, sprengte ein 24-Jähriger mit drei erheblich jüngeren Freunden am 3. Oktober 2003 eine Telefonzelle in der Großfeldsiedlung in Wien-Floridsdorf in die Luft. Aus Schwarzpulver, das sie Böllern und Silvesterraketen entnahmen, einer Zündschnur und einem Glaszylinder hatte das Quartett eine Bombe gebastelt. Um 3.00 Uhr in der Früh brachten sie den Sprengsatz zur Explosion. Am Donnerstag folgte im Straflandesgericht das gerichtliche Nachspiel.

Milde Strafen

Dabei ließ Richter Stefan Erdei Milde walten. Er verurteilte den Rädelsführer wegen schwerer Sachbeschädigung und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz - er raucht seit Jahren Haschisch - zu insgesamt neun Monaten bedingter Haft. Die Mitangeklagten - zum Tatzeitpunkt allesamt 16 Jahre alt - wurden zwar ebenfalls schuldig erkannt. Der Richter nahm allerdings vom Ausspruch einer Strafe Abstand und ordnete Bewährungshilfe an. Die Urteile sind rechtskräftig.

Auf der Suche nach Aufregung

Alle vier waren zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen. Zum Teil hatten sie die Hauptschule abgebrochen. Den größten Teil des Tages verbrachten sie zu Hause vor dem Fernseher oder dem Computer. Die Playstation gaukelte ihnen vor, ihr Leben hätte auch aufregende Momente zu bieten.

Irgendwann reichte ihnen das nicht mehr. Man beschloss, eine Bombe zu basteln. Da traf es sich gut, dass einer von ihnen noch 89 übrig gebliebene Böller im Badezimmer liegen hatte. "Wir haben drüber g'redet. Und dann haben wir's g'macht. Damit es kracht", sagte der 24-Jährige.

"Das sieht man im Fernsehen"

Innerhalb einer Stunde war der Sprengsatz Einsatz bereit. Die Arbeiten dürften für die Beteiligten ein Kinderspiel gewesen sein. "Das sieht man im Fernsehen. I hab' viel Zeit, i bin daham", so der 24-Jährige. Die Bombe deponierte er deshalb in einer Telefonzelle und nicht - wie zunächst geplant - auf der Schulwiese, "damit die Scheiben fliegen".

Keine vorsätzliche Gefährdung

"Über einen blöden Schmäh geht das weit hinaus", meinte der Richter. Einem Gutachten zufolge hätte die Sprengwirkung Menschenleben kosten können, hätten sich bei der Explosion Personen in bis zu drei Meter Entfernung von der Zelle aufgehalten. Da die Täter es aber bewusst am frühen Morgen krachen hatten lassen und einer von ihnen aufpasste, dass ja niemand des Weges kam, wurde die ursprünglich mitangeklagte vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel fallen gelassen.(APA)