Ein vermögender Deutscher etwa, der gemeinsam mit seinem Vermögen den Lebensabend in Österreich verbringen will, musste bisher bei einem solchen "Wegzug" eine ordentliche Steuervorschreibung begleichen.
Niederlassungsfreiheit verletzt
Das verletzt die Niederlassungsfreiheit in der EU, befand der EuGH Mitte März. Anlassfall war Hughes de Lasteyrie du Saillant, der 1998 von Frankreich nach Belgien übersiedelte und vom französischen Fiskus eine solche Steuervorschreibung erhielt. Steuerflucht könne so nicht verhindert werden, befanden die Richter in Luxemburg.
Für den in Wien tätigen Anwalt Hanns Hügel ist der Wegfall der Wegzugbesteuerung ein Meilenstein, den er als "besonders wichtig für Österreich" sieht, wie er zum STANDARD sagt. Österreich verrechne im Vergleich zu Deutschland nur den halben Erbschaftsteuersatz (15 Prozent für nahe Angehörige), sagt Hügel, und viele deutsche Vermögende würden gerne ihren Lebensabend in Österreich in Kombination mit einer Privatstiftung verbringen. Das werde nun erleichtert.
Christoph Kraus, Vorsitzender des Verbands der heimischen Privatstiftungen, räumt ein, dass Österreich ein Gewinner dieser Steuerabschaffung sein könnte. Er bleibt hinsichtlich eines möglichen Gründerbooms bei Stiftungen aber noch gelassen: Zuerst müsse die Umsetzung in nationale Rechte abgewartet werden und müssten eventuell "erfundene" Steuersubstitute betrachtet werden. Zudem gelte ja weiter die Fünf-Jahres-Frist für den Erbschaftsteuersatz des Heimatlandes auch nach einem Wegzug.