Brüssel - Die EU-Kommission klagt Österreich und Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil beide Staaten bei Kontrollen der biologischen Landwirtschaft keine privaten Inspektoren aus anderen EU-Staaten zulassen. Diese Regelung sei eine unzulässige Einschränkung des freien Wettbewerbs, betroffen seien vor allem Klein- und Mittelbetriebe, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Grenzüberschreitende Kontrollen nicht möglich

Private Kontrollstellen für den biologischen Landbau müssen in Österreich im eigenen Land niedergelassen sein. Dieselbe Bestimmung gilt auch in Deutschland. Dies hindert private Inspektoren aus dem Ausland, grenzüberschreitende Kontrollen durchzuführen. Fehlender Wettbewerb in diesem Bereich könnte letztlich auch den Konsumenten von biologischen Produkten treffen, argumentiert die Kommission.

Ein Sprecher von EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein sagte, man habe in dieser Angelegenheit gegen Österreich bereits im Jahr 2000 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grundlage seien Beschwerden von Konkurrenzunternehmen aus dem Ausland gewesen. Österreich sei den Aufforderungen zur Umsetzung der EU-Vorschriften aber bisher nicht nachgekommen.

Problem bei Druckbehältern

Ein ähnliches Problem hat die EU-Kommission auch bei Kontrollen von Druckbehältern, wie etwa Boilern, in Österreich festgestellt. Auch in diesem Bereich müssen die Prüfer ihren Sitz in Österreich haben, ein Wechsel zu anderen Prüfstellen muss von den Behörden extra genehmigt werden. Dies widerspreche ebenfalls EU-Recht, kritisierte die Kommission, die an Österreich eine begründete Stellungnahme gesendet hat. Die Bundesregierung erhält zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten, andernfalls riskiert sie eine Klage vor dem EuGH. (APA)