Brüssel - Die EU-Kommission klagt Österreich und Deutschland
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil beide Staaten bei
Kontrollen der biologischen Landwirtschaft keine privaten Inspektoren
aus anderen EU-Staaten zulassen. Diese Regelung sei eine unzulässige
Einschränkung des freien Wettbewerbs, betroffen seien vor allem
Klein- und Mittelbetriebe, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch
mit.
Grenzüberschreitende Kontrollen nicht möglich
Private Kontrollstellen für den biologischen Landbau müssen in
Österreich im eigenen Land niedergelassen sein. Dieselbe Bestimmung
gilt auch in Deutschland. Dies hindert private Inspektoren aus dem
Ausland, grenzüberschreitende Kontrollen durchzuführen. Fehlender
Wettbewerb in diesem Bereich könnte letztlich auch den Konsumenten
von biologischen Produkten treffen, argumentiert die Kommission.
Ein Sprecher von EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein sagte,
man habe in dieser Angelegenheit gegen Österreich bereits im Jahr
2000 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grundlage seien
Beschwerden von Konkurrenzunternehmen aus dem Ausland gewesen.
Österreich sei den Aufforderungen zur Umsetzung der EU-Vorschriften
aber bisher nicht nachgekommen.
Problem bei Druckbehältern
Ein ähnliches Problem hat die EU-Kommission auch bei Kontrollen
von Druckbehältern, wie etwa Boilern, in Österreich festgestellt.
Auch in diesem Bereich müssen die Prüfer ihren Sitz in Österreich
haben, ein Wechsel zu anderen Prüfstellen muss von den Behörden extra
genehmigt werden. Dies widerspreche ebenfalls EU-Recht, kritisierte
die Kommission, die an Österreich eine begründete Stellungnahme gesendet
hat. Die Bundesregierung erhält zwei Monate Zeit, um darauf zu
antworten, andernfalls riskiert sie eine Klage vor dem EuGH. (APA)