Deutscher Bundes-Gerichtshof hatte Urteil gegen mutmaßlichen 9/11-Terroristen aufgehoben - Marokkaner will in Deutschland bleiben
Redaktion
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Hamburg - Die Entscheidung über eine mögliche Freilassung
des marokkanischen Terrorverdächtigen Mounir el Motassadeq ist auf
Mittwoch verschoben worden. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG)
werde am Dienstag nicht mehr über die Fortdauer der Untersuchungshaft
Motassadeqs entscheiden. "Die Entscheidung wird aber voraussichtlich
am Mittwoch ergehen", erklärte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen.
Unterdessen zeigte sich Motassadeqs Anwalt Josef Gräßle-Münscher
weiterhin zuversichtlich, dass es zu einer Freilassung kommt:
"Juristisch gesehen wüsste ich nicht, wie man unseren Antrag ablehnen
könnte", sagte er am Nachmittag auf dem Weg zu seinem Mandanten im
Untersuchungsgefängnis.
Der Vierte Strafsenat des OLG berät seit einem Haftprüfungstermin
am Freitag über den Antrag der Anwälte Motassadeqs auf Aufhebung des
Haftbefehls. Bei dem Termin legte die Bundesanwaltschaft nach Angaben
der Verteidiger neue Beweise vor, die als entlastend bewertet werden
könnten. Das Gericht brachte eine Einstellung des Verfahrens ins
Gespräch. Die Bundesanwaltschaft besteht dagegen auf einer
Verhandlung, die voraussichtlich am 16. Juni beginnen soll.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil gegen Motassadeq am
4. März aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg
zurückverwiesen. Der BGH begründete die Entscheidung mit einer
mangelhaften Beweiswürdigung des Hamburger Gerichts. Das OLG hatte
Motassadeq am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord in über 3.000
Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur
Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Richter sahen es damals
als erwiesen an, dass der Angeklagte als Mitglied der Hamburger Zelle
um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter
erledigte und ihre Abwesenheit verbarg. (APA/AP)
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